Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zum normalen Gehalt auch zusätzliches Geld anbieten. Eine Möglichkeit sind vermögenswirksame Leistungen, die auch VL oder VwL abgekürzt werden. Durch die VL-Zahlungen können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, Vermögenswerte aufzubauen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber einige Änderungen beschlossen, wodurch zukünftig mehr Arbeitnehmer als bisher von dieser staatlichen Finanzspritze profitieren können.
Dies liegt daran, dass sich die Einkommensgrenze für die Förderung verdoppelte und jetzt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartnerschaften liegt. Im folgenden Beitrag ist alles Wichtige zusammengefasst.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Die vermögenswirksamen Leistungen sind Zahlungen des Arbeitgebers, welche zusätzlich zum ausgehandelten Gehalt erfolgen können. Das Arbeitgeber überweist monatlich Geld in eine vom Arbeitnehmer festgelegte Sparanlage. Dabei kann es sich um einen Investmentfonds, einen Bausparvertrag, einen Banksparplan, eine Lebensversicherung oder einen Baukredit handeln.
Wie hoch sind VL-Leistungen und besteht eine Verpflichtung zur Zahlung ?
Die VL-Leistungen des Arbeitgebers können minimal 6,65 Euro und maximal 40,00 Euro pro Monat umfassen, sofern er sie gewährt. Damit belaufen sie sich auf einen Höchstsatz von 480,00 Euro im Jahr. Wie viel man vom Arbeitgeber dazu bekommt, hängt nicht davon ab, wie viel man verdient. Die Leistung ist für alle Mitarbeiter gleich und ist in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen besteht nicht, die Zahlung des Arbeitgebers erfolgt auf freiwilliger Basis.
Wer kann vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen?
VL-Sparen ist für Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Beamte, Richter und Soldaten möglich. Neue Mitarbeiter haben einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen meist erst nach der Probezeit. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die VL-Leistung haben freie Mitarbeiter, Rentner und Selbstständige.
Hat man ein Anrecht auf die Zulage, muss man zunächst einen speziellen zertifizierten VL-Vertrag eröffnen, denn nicht alle Anlagemöglichkeiten sind dafür zugelassen. Diesen Vertrag legt man dann dem Arbeitgeber vor. Der Arbeitgeber leistet dann die Zahlungen auf das im Vertrag genannte Konto. Ein VL-Vertrag hat Regelfall eine Laufzeit von sieben Jahren. Sechs davon sind aktive Einzahljahre, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Nach dem sechsten Jahr kann der Arbeitnehmer einen neuen Vertrag für neue Einzahlungen eröffnen. Der Auszahlungsbetrag ist nicht zweckgebunden und kann für eine zusätzliche Altersvorsorge oder auch aktuelle Ausgaben verwendet werden.
Welche VL-Varianten gibt es?
Wer vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber bekommt, kann zwischen unterschiedlichen Anlageformen wählen:
- Banksparplan: Die Eröffnung eines VL-Banksparplan bietet derzeit nur eine minimale Verzinsung und es gibt auch keine staatliche Förderung. Sinnvoll ist ein VL-Banksparplan daher nur für diejenigen, die sowieso keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben und die vermögenswirksamen Leistungen sicher anlegen wollen. Eine hohe Inflation frisst jedoch mögliche Vorteile wieder auf.
- Bausparvertrag: Ein solcher Sparplan hat zum Ziel, dass in der Zukunft eine wohnwirtschaftlichen Verwendung angestrebt wird. Der Ablaufbetrag kann aber auch für andere Zwecke genutzt werden. Es gibt im besten Fall zwei Fördermöglichkeiten durch den Staat, sofern die Laufzeit mindestens sieben Jahre beträgt.
- Aktienfonds: Eine meist höhere Rendite, jedoch auch eine höhere Schwankungsbreite, bieten Aktienfonds-Sparpläne. Dadurch kann der Auszahlungsbetrag durchaus geringer sein als die Summe der Einzahlungen. Bei dieser Art des VL-Sparens gibt es eine staatliche Förderung, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten ist. Ein Aktienfonds bietet dazu auch einen guten Inflationsschutz.
- Lebensversicherung: Bei der VL-Lebensversicherung erhalten Sie zum Ende der Vertragslaufzeit eine einmalige Kapitalzahlung. Sie ist steuerbegünstigt, da lediglich 50 Prozent des Kapitals versteuert werden müssen. Allerdings muss für die Steuerbegünstigung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren vereinbart werden. Bei vorzeitigem Tod erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung.
- Immobilienkredit: VL-Sparen kann einen Beitrag zur Tilgung von laufenden Baukrediten leisten. Allerdings erlaubt nicht jede Bank diese Form der Kredittilgung. Bewohnt der Arbeitnehmer die Immobilie selbst, kann er staatliche Förderung beantragen.
Welche Zuschüsse zahlt der Staat zu den eigenen Beiträgen?
Der Staat gibt – je nach VL-Anlageform – auch noch einen Zuschuss als sogenannte Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Das gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die entsprechende Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Relevant ist hierbei nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen, welches auf dem Steuerbescheid zu finden ist.
Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen und Auszahlung nach Bindefrist
Die gesetzlichen Einkommensgrenzen wurden angehoben auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro für Alleinstehende sowie auf 80.000 Euro für Verheiratete. Wohlgemerkt es handelt sich dabei um das zu versteuernde Jahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen dürfte wesentlich höher sein. Die Arbeitnehmer-Sparzulage Zulage wird beim Finanzamt beantragt, am besten zusammen mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr. Dazu ist die Bescheinigung über eingezahlte vermögenswirksame Leistungen notwendig.
Beantragen kann die Arbeitnehmer-Sparzulage beim Finanzamt auch, wer keine Steuererklärung macht. Ausgezahlt wird die Arbeitnehmer-Sparzulage nach Ablauf der siebenjährigen Bindefrist. Bis dahin muss der Bonus jährlich beantragt werden. Steigt das Einkommen über die Einkommensgrenze, fällt die Zulage weg.
Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen
Ein VL-Vertrag hat immer eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren. Wer früher den Vertrag beenden möchte, für den verfällt auf jeden Fall die staatliche Förderung und je nach Produkt und Anbieter können Gebühren anfallen. Einige Verträge besitzen Mindestsparbeträge, so dass man dann als Arbeitnehmer mit eigener Zuzahlung aufstocken muss, falls ein Arbeitgeber nur eine geringe VL-Leistung zahlt. Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers sind sowohl steuer- als auch sozialabgabenpflichtig, wodurch sich das Nettogehalt geringfügig reduziert.
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