Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mittlerweile die Möglichkeit eine Fülle an Mehrleistungen und Services anbieten. Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.
Gesetzliche Krankenversicherung – jetzt vergleichen und sparen
Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass jeder der gesetzlich krankenversichert ist, alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln kann. Von diesem Wechselrecht sollten Sie gebrauch machen! Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen. Ein Wechsel kann ganz einfach vorgenommen werden, in dem man bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) einen Mitgliedsantrag stellt und die bisherige kündigt. Während des Wechsels ist man jederzeit weiter krankenversichert. Sollte ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht möglich sein, bleiben Sie automatisch weiter bei der bisherigen Krankenkasse versichert.
Gesetzliche Krankenversicherung – Was ist dabei wichtig
Mit der nachfolgenden interaktiven Kassensuche kann mit der Eingabe der persönlichen Eckdaten eine Übersicht erstellt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung – Was ist wichtig1. Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen |
1. Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen
Da der Beitragssatz vom Gesetzgeber festgelegt wird und für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gleich ist, unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen vor allem in der Höhe des Zusatzbeitrages, den freiwilligen Zusatzleistungen sowie den Bonusprogrammen und Wahltarifen voneinander. Je nach wirtschaftlicher Situation erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Diesen Zusatzbeitrag müssen Arbeitnehmer zur Hälfte zahlen und die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen.
Bei den Leistungen einer GKV unterscheiden sich diese um rund fünf Prozent voneinander. Als freiwillige Zusatzleistungen bieten einige Krankenkassen etwa Zuschüsse zu Therapien der Homöopathie oder Osteopathie oder bezahlen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen ein gesundheitsbewusstes Verhalten, indem sie Geld- oder Sachprämien vergüten. Zudem bieten viele Krankenkassen Wahltarife an, bei denen sich ein jährlicher Selbstbehalt oder eine Beitragsrückerstattung vereinbaren lässt.
2. So funktioniert der Krankenkassenwechsel
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht, seine Krankenkasse zu wechseln. Dies ist vom Gesetzgeber gewollt, um den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stärken. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko. Allerdings ist für die Wahl der richtigen Krankenkasse nicht allein der Beitragssatz entscheidend.
Denn die Krankenkassen unterscheiden sich auch darin, welche freiwilligen Zusatzleistungen sie anbieten und wie gut ihr Service ist. Rund 95 Prozent aller Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und daher bei allen Krankenkassen gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen ihren Mitgliedern jedoch Zusatzleistungen an, die sich durchaus von Kasse zu Kasse unterscheiden. So gibt es etwa Krankenkassen, die eine professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Akupunktur bezuschussen. Andere bieten zusätzliche Impfungen, etwa für eine Auslandsreise.
Der Krankenkassenwechsel erfolgt in drei Schritten:
- Krankenkassen vergleichen
- neue Krankenkasse abschließen
- bisherige Krankenkasse kündigen
Die Kündigung der bisherigen Krankenkasse kann sofort mit der Beantragung der neuen Krankenkasse vorgenommen werden, um beispielsweise die Kündigungsfrist einhalten zu können. Ein Krankenkassenwechsel erfolgt nur, wenn Sie der neuen Krankenkasse die Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse zustellen. Geht die Kündigungsbestätigung nicht bei der neu beantragten Krankenkasse ein, so bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse weiter versichert.