Gesetzliche Krankenversicherung – vergleichen und sparen

Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Jedoch haben die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mittlerweile die Möglichkeit eine Fülle an Mehrleistungen und Services anbieten. Ob es um eine Übernahme von Naturheilverfahren, verbesserte Versorgung im Krankheitsfall, kostenfreie Zahnreinigungen, finanziell hochattraktive Bonusprogramme oder besondere Leistungen bei Kindern geht – das Ganze ist nahezu unüberschaubar. Mit diesem Vergleichsrechner bieten wir Transparenz und zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie wo bekommen können.

Gesetzliche Krankenversicherung – jetzt vergleichen und sparen

Vom Gesetzgeber wurde festgelegt, dass jeder der gesetzlich krankenversichert ist, alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln kann. Von diesem Wechselrecht sollten Sie gebrauch machen! Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen. Ein Wechsel kann ganz einfach vorgenommen werden, in dem man bei einer neuen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) einen Mitgliedsantrag stellt und die bisherige kündigt. Während des Wechsels ist man jederzeit weiter krankenversichert. Sollte ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nicht möglich sein, bleiben Sie automatisch weiter bei der bisherigen Krankenkasse versichert.

 

Gesetzliche Krankenversicherung – Was ist wichtig

1. Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen

1. Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen
Da der Beitragssatz vom Gesetzgeber festgelegt wird und für alle gesetzlichen Krankenversicherungen gleich ist, unterscheiden sich die einzelnen Krankenkassen vor allem in der Höhe des Zusatzbeitrages, den freiwilligen Zusatzleistungen sowie den Bonusprogrammen und Wahltarifen voneinander. Je nach wirtschaftlicher Situation erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Diesen Zusatzbeitrag müssen Arbeitnehmer zur Hälfte zahlen und die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen.

Bei den Leistungen einer GKV unterscheiden sich diese um rund fünf Prozent voneinander. Als freiwillige Zusatzleistungen bieten einige Krankenkassen etwa Zuschüsse zu Therapien der Homöopathie oder Osteopathie oder bezahlen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen ein gesundheitsbewusstes Verhalten, indem sie Geld- oder Sachprämien vergüten. Zudem bieten viele Krankenkassen Wahltarife an, bei denen sich ein jährlicher Selbstbehalt oder eine Beitrags­rückerstattung vereinbaren lässt.