Oft wurde während der Ehe gemeinsam für die Rente vorgesorgt. Damit bei einer Scheidung alles fair aufgeteilt wird, gibt es den Versorgungsausgleich. Dieser sorgt dafür, dass die Rentenansprüche, die während der Ehe gesammelt wurden, gerecht aufgeteilt werden. Beim Versorgungsausgleich teilt das Familiengericht die Rentenansprüche auf beide Ehegatten gerecht auf. Denn oft haben Eheleute während der Ehe ganz unterschiedlich viel in die Altersvorsorge eingezahlt. Zum Beispiel weil einer wegen der Kindererziehung eine gewisse Zeit nicht oder nur Teilzeit gearbeitet hat. Die Rentenansprüche werden halbiert und jeder bekommt die Hälfte. So hat jeder nach der Scheidung einen fairen Anteil an der gemeinsamen Altersvorsorge.