Versicherung-Lexikon – Fachbegriffe rund ums Thema Versicherung

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Versicherung nicht?

Hier im Versicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Versicherungen – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abfindung
Ist z. B. durch einen Sozialplan vereinbart, dass der Arbeitgeber bei Ausscheiden eines Mitarbeiters eine Abfindung zu leisten hat, und herrschen unterschiedliche Auffassungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Höhe der Abfindung (auch z.B. Abfindung im Zusammenhang mit Altersteilzeit), handelt es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.

  • Entsprechende Rechtskostenrisiken sind über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz abgesichert
  • Geht es hingegen nur um das Aushandeln von Abfindungen etc., sind solche Streitigkeiten mangels Vorliegen eines Versicherungsfalls nicht gedeckt

Ablehnungsfrist
Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.

Abmeldebescheinigung
Mit der Abmeldebescheinigung bestätigt die Zulassungsstelle eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.

Allgefahrendeckung Kfz
Die Allgefahrendeckung im Bezug auf Kfz-Versicherungen ist Teil der Vollkaskoversicherung und bezeichnet den Versicherungsschutz auf alle denkbaren Gefahren. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz. Für Elektroautobesitzer kann dies weitreichende Auswirkungen haben, denn die Allgefahrendeckung schützt auch den Akku gegen alle denkbaren Beschädigungen außer Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, oder Materialfehler und chemische Reaktionen und ergänzt damit eine Herstellergarantie.

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen – ARB
Einem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. In diesen Geschäftsbedingungen sind der Leistungsumfang und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.

Allgemeine und besondere Tarifbestimmungen
In den Allgemeinen und Besonderen Tarifbestimmungen findet man Informationen über die Beitragszahlungen, Rabattregelungen und Versicherungssummen.

Anwaltskosten
Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.

Auslandsschadenschutz
Eine Auslandsschadenschutzversicherung reguliert einen Schaden im Ausland so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert und sorgt so für einen Ausgleich der Personen- und Sachschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.

Beamtentarif 
Der Beamtentarif (auch Beamten-Rabatt) ist ein Sondertarif für eine bestimmte Berufsgruppe wird. Die Tarifgruppe B gilt für Beamte, Angestellte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes sowie ähnlich gestellte Berufsgruppen und bietet Rabatte auf Versicherungsleistungen für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder.

Betriebsschaden
Ein Betriebsschaden ist per Definition ein Schaden, der durch den nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ein Betriebsschaden liegt immer dann vor, wenn sich ein nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs gewöhnliches und zu erwartendes Risiko verwirklicht. Typische Beispiele sind Schäden am Fahrzeug infolge falscher Bedienung, verrutschender Ladung, Überbeanspruchung oder aufgrund typischer Abnutzung.

Daten-Rechtsschutz
Dieser Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.

Diebstahl
Ein Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile durch eine unbefugte Person entwendet werden, die weder eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs besitzt, noch in irgendeiner Verbindung zum Fahrzeug steht.

E-Bike 
Als E-Bike bezeichnet man ein einspuriges Fahrzeug mit Elektromotor, wie das Elektrofahrrad (Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor), teilweise auch als Pedelec und Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h).

Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Fahrzeughalter 
Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt. Dabei ist es nicht von großer Bedeutung, ob er als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist oder die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.

Fallpauschalen
Fallpauschalen sind Erstattungsbeträge für stationäre Behandlungen. Aus vorhandenen Daten wurden durchschnittliche Kosten für bestimmte Erkrankungen gebildet (z.B. für eine Blinddarmoperation). Diese Werte werden nun bei der Erstattung der Leistung angesetzt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Behandlung teurer oder billiger war, als durch die Fallpauschale erstattet wird. Durch die Fallpauschale sind die entstehenden Kosten bis zur sogenannten Grenzverweildauer abgegolten. Diese Grenzverweildauer ist je nach Operation unterschiedlich und stellt die normale Dauer eines Krankenhausaufenthaltes dar. Wird die Grenzverweildauer überschritten, werden Tagespflegesätze abgerechnet. Geht man von einer Blinddarmoperation aus, so wird für diese Operation immer der gleiche Betrag gezahlt. Sind die entstandenen Kosten bis zur Grenzverweildauer geringer, entsteht dem Krankenhaus hieraus ein Gewinn, sind sie höher, entsteht hieraus ein Verlust.

Fissurenversiegelung
Zum Schutz vor Karies können die Furchen und Grübchen (Fissuren) der Backenzähne versiegelt werden. Dabei werden die Fissuren mit einem dünnflüssigen Kunststoff verschlossen. Nach dem Versiegeln sind die Kauflächen glatter und haben keine tiefen Einkerbungen mehr. Versiegelte Zähne lassen sich leichter putzen und sind weniger anfällig für Karies, da weniger Essensreste in den Kauflächen hängen bleiben.

Funktionsanalyse
Eine Funktionsanalyse beim Zahnarzt liefert Rückschlüsse auf die einwandfreie Funktion der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, spricht man von einer Funktionsstörung des Kiefergelenks. Grundsätzlich lassen sich Funktionsstörungen des Kiefergelenke gliedern in:

  • Störungen des Kiefergelenks (Arthropathien)
  • Störungen der Kaumuskulatur (Myopathien)
  • Störungen der Okklusion (Okklusopathien)

GAP-Deckung 
Die GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.

Gebäudeversicherung
Bei einer Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, die in Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist. Mit einer Gebäudeversicherung wird ausschließlich das Gebäude versichert und kein Hausrat oder Geschäftsinhalt. Sie dient im Falle eines Schadens dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums. Ferner wird sie auch als Sicherheitsleistung bei Realkrediten verwendet. Es werden verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst:

  • Feuerschäden (Feuerversicherung)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturmschäden
  • Elementarschäden

Gefahrenänderung (Gefahrerhöhung/Gefahrminderung)
Unter Gefahrerhöhung wird nach den ARB die quantitative Erhöhung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat oder die Übernahme des Risikos insgesamt in Frage stellt. Es kann sich dabei z.B. um die Anschaffung neuer Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark, eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz oder die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl im Firmen-Rechtsschutz handeln.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand oder Gerichtsort wird de Standort des zuständigen Gerichts bezeichnet, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren abläuft. Der Ort, an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen, die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes, an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet, richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört, in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.

Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle. Wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht, kann der Fall auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgt ist.

Bei Strafverfahren ist das Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Strafverfahren in dem Bezirk einleiten, in dem der Beschuldigte wohnhaft ist. Zudem steht es den Prozessbeteiligten frei, sich einvernehmlich auf einen bestimmten Gerichtsstand zu einigen. Die Kriterien, ob ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung an einem bestimmten, z.B. ausländischen Gerichtsstand Rechtsschutzleistungen in Anspruch nehmen kann, ist den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Hier ist auf den Geltungsbereich zu achten. Allgemeines hierüber findet man auch in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung (ARB). Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für einen Korrespondenzanwalt.

Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Es handelt deshalb jemand grob fahrlässig, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Beispiele zu grober Fahrlässigkeit bei der Autoversicherung:

  • Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
  • Der Fahrer kümmert sich um ein schreiendes Kind während er Auto fährt
  • Unfall wegen Überfahren einer roten Amp

Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung zu leisten hat. Diese berechnet sich anhand der Schwere des Verschuldens.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.

Herstellerschlüssel
Mit der Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel kann der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads bestimmt werden. Sie haben Einfluss auf die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Jahreskilometerleistung 
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung, auch bekannt als Autoversicherung, ist in die Bereiche Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung untergliedert. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, kann die Kfz-Kaskoversicherung auf freiwilliger Basis ausgewählt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fälle ab, in denen man während der Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs andere verletzt oder deren Sachen beschädigst oder zerstörst. Dagegen erstattet die Kfz-Kaskoversicherung Eigenschäden am Fahrzeug.

Mallorca-Police 
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in der Regel in einer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Mallorca-Police tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall wird die fehlende Verfügbarkeit bezeichnet, wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Dann steht einem als Geschädigten rechtlich eine Entschädigung zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht mehr genutzt werden kann. Für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit eine relevante Voraussetzung. Der Nutzungswille besteht beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird.

Patientenverfügung  
Für jede ärztliche Behandlung oder auch deren Abbruch ist eine persönliche Zustimmung erforderlich. Kann man Entscheidungen nicht mehr selbstständig treffen, so ist es mit einer Patientenverfügung möglich, seinen Willen über medizinische Behandlungsmaßnahmen festzulegen. Der Wille sollte darin so exakt wie möglich formuliert werden, auch eine eigene Wertvorstellung ist hilfreich. Das Dokument sollte so hinterlegt werden, dass es im Notfall schnell verfügbar ist.

Quadratmeter-Methode
Ist eine Methode zur Wertermittlung eines Gebäudes. Die Quadratmeter-Methode (auch Wohnflächenmodell genannt) bestimmt den Versicherungswert des Gebäudes und damit die Versicherungssumme über die Wohnfläche und den Wert je Quadratmeter Wohnfläche.

Rabattübertragung 
Der bisherige Rabattberechtigte tritt seine schadenfreien Jahre schriftlich an den neuen Rabattberechtigten ab. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Es kann höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden, den sich der Dritte unter Berücksichtigung der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Ist die Anzahl der schadenfreien Jahre höher als die Dauer des Führerscheinbesitzes, gehen die restlichen Jahre verloren.

Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherungen deckt das Todesfallrisiko entweder lebenslang oder über einen definierten kürzeren Zeitraum ab. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Leistung, wenn die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages stirbt. Sie wird deshalb auch als Todesfallversicherung bezeichnet. Mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung können unterschiedliche Ziele verfolgt werden, z. B. Absicherung der Hinterbliebenen für Beerdigungskosten, anfallender Erbschaftsteuer, einer Immobilienfinanzierung oder eines Konsumentenkredits.

Schadenereignis  
Die Schadenereignistheorie definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist. Im Bereich der Haftpflichtversicherungen hat sich beispielsweise die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt. Das Schadenereignis ist hier das Ereignis, welches den Schaden unmittelbar herbeiführt. In einfacheren Worten: Es kommt darauf an, wann der Schaden eintritt (Eintrittszeitpunkt des Schadens) – nicht, wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens).

Schadenrenta
Mit der Schadenrenta oder auch Schadenquote wird die Schadenaufstellung einer Versicherung bezeichnet. Die Schadenaufstellung beinhaltet regulierte Schadenfälle und auch Schäden für die der Versicherer nicht leistungspflichtig war. Es werden die Kosten für Schadensfälle und Beitragseinnahmen ins Verhältnis gesetzt. Die Quote zeigt somit, wie rentabel der Vertrag für ein Versicherungsunternehmen ist.

Selbstbeteiligung (SB)
Die Selbstbeteiligung, auch Zuzahlung oder Selbstbehalt genannt, stellt im Versicherungswesen den Anteil dar, den ein Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall selbst zu zahlen hat. Diese Zahlung kann entweder jährlich oder pro einzelnem Schadensfall fällig werden. Im Versicherungsfall ist die Höhe der zu leistenden Selbstbeteiligung abhängig von einer gesetzlichen Regelung oder der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer. Je nach Vertrag kann sich die zu zahlende Summe entweder aus einem festgelegten prozentualen Anteil oder einem absoluten Anteil errechnen. Der fällige Restbetrag wird von der Versicherung beglichen.

Schneeräumpflicht
Bei der Räum- und Streupflicht handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht bei Schnee und Glätte auf Straßen und Wegen zur Vermeidung von Unfällen. Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird üblicherweise durch kommunale Satzungen auf die privaten Anlieger der Straße übertragen. Diese übertragen die Pflicht wiederum häufig auf die Mieter der Grundstücke.

Sorgerechtsverfügung
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, wer im Falle des eigenen Ablebens das Sorgerecht für minderjährige Kinder bekommt. Gibt es keine Verfügung, entscheidet das Familiengericht zum Wohle des Kindes. Zuerst wird das Sorgerecht dem anderen leiblichen Elternteil zugesprochen, falls dies dazu geeignet ist. Mit der Sorgerechtsverfügung kann diesem Vorgehen widersprochen und ein Vormund festgelegt oder auch ausgeschlossen werden. Die Sorgerechtsverfügung muss, wie ein Testament, notariell gefertigt oder komplett handschriftlich abgefasst und mit Vor- und Zuname unterschrieben werden.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch

  • Kollisionen mindestens mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand

Versicherung
Bei einer Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle eines Schadensfalles zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schaden, der durch das Risiko entstanden ist. Das Risiko kann ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl oder ein anderes versichertes Ereignis sein, welches zu einem Schaden führen kann. Der Versicherungsnehmer zahlt einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, die damit das Risiko übernimmt.

Versicherungsbeitrag
Als Versicherungsbeitrag oder auch Versicherungsprämie bezeichnet man den Betrag, den ein Versicherungsnehmer an eine Versicherungsgesellschaft zahlen muss, um in den Genuss eines Versicherungsschutzes zu kommen. Wie hoch der Versicherungsbeitrag ist und wann er zu zahlen ist, wird im Versicherungsvertrag individuell geregelt. Dabei sind verschiedene Zahlungsweisen möglich – von monatlich über quartalsweise bis hin zu jährlichen Zahlungen. In einigen Fällen ist auch eine Einmalzahlung der Versicherungsprämie möglich.

Versicherungsschutz
Bei einigen Versicherungen ist die Zahlung der ersten Versicherungsprämie nach Vertragsschluss besonders wichtig. Denn bei manchen Versicherungsarten beginnt der Versicherungsschutz erst dann, wenn der erste Beitrag bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist. Wird die erste Versicherungsprämie nicht fristgerecht überwiesen, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten und der Versicherungsnehmer verliert rückwirkend seinen Versicherungsschutz. Werden Folgeüberweisungen nicht rechtzeitig geleistet, kann das Versicherungsunternehmen deren Zahlung anmahnen. Bleiben die Mahnungen erfolglos, hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann ein Volljähriger eine Person seines Vertrauens beauftragen, für ihn stellvertretend zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, falls er selbst dazu, etwa durch Unfall oder Krankheit, nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich und im Vollbesitz der geistigen Kräfte abgefasst werden. Eine Generalvollmacht sollte dem Bevollmächtigten explizit erlauben, über medizinische oder freiheitsbeschränkende (Pflegeheimunterbringung) Fragen bzw. Maßnahmen zu entscheiden. Konkrete medizinische Maßnahmen sollte man in einer Patientenverfügung festlegen. Die Vorsorgevollmacht dient dazu, dem darin niedergelegten Willen Geltung zu verschaffen. Vorsorgedokumente sollten so aufbewahrt werden, dass diese im Notfall schnell verfügbar sind.

Zeitwert 
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeuges. Wertminderungen durch Alter, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen werden vom Neuwert abgezogen.

Zeugenbeistand
Der Opfer-Rechtsschutz (auch bezeichnet als aktiver Straf-Rechtsschutz) umfasst folgende Leistungen:

1. Rechtsschutz als Nebenkläger
Hier ist Rechtsschutz nötig für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherten Personen durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Straftaten betroffen sind. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei der Verletzung der

– sexuelle Selbstbestimmung,
– körperliche Unversehrtheit,
– persönlichen Freiheit sowie
– bei Mord und Totschlag.

Rechtsschutz wird somit gewährt, damit ein Opfer als Nebenkläger (neben dem Staatsanwalt) auf das Strafverfahren aktiv Einfluss nehmen kann.

2. Rechtsschutz als Verletzten- und Zeugenbeistand
Hier geht es um die Tätigkeit eines Anwaltes für die verletzte Person (das Opfer) im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor Gericht gegen den Beschuldigten, wenn das Opfer als Zeuge vernommen wird oder vor Gericht auftreten muss.

3. Rechtsschutz im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs
Als Täter-Opfer-Ausgleich versteht man die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafprozesses, wobei die Wiedergutmachung des immateriellen Schadens (z.B. Entschuldigung in Worten oder Gesten, Betreuung des Opfers usw.) im Vordergrund steht.

4. Rechtsschutz nach dem Opferentschädigungsgesetz
Hat das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten, kann es nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen, wie Heil- und Krankenbehandlung oder Beschädigtenrente beanspruchen. Soweit nicht bereits über die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht, wird hierüber weitergehender Rechtsschutz gewährt.

5. Rechtsschutz als Nebenkläger für Verwandte 1. Grades
Es werden auch die Fälle einbezogen, in denen

– Versicherungsnehmer bzw.
– Mitversicherte als Betroffene berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer Straftat wegen der Verletzung von Verwandten
1. Grades haben.

Beispiel: Der Sohn des Versicherungsnehmers ist volljährig und berufstätig und damit nicht mehr über den Rechtsschutzvertrag seiner Eltern versichert. Bei Rückkehr aus dem Urlaub überrascht er einen Einbrecher in seiner Wohnung. Beim Versuch diesen zu stellen, wird der Sohn so schwer verletzt, dass er zum dauerhaften Pflegefall wird. Der Vater als Versicherungsnehmer will im Strafverfahren für seinen Sohn als Nebenkläger auftreten = Versicherungsschutz besteht!

Zusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung sieht Versicherungsschutz für einzelne Kostenbereiche vor. Hauptsächlich handelt es sich um Leistungsarten, die den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Auch im Bereich der Zusatzversicherung bietet die PKV umfassende Tarifprogramme, und zwar sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Behandlung. Versichert werden können z.B. die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zuschlag für das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung) sowie die Restkosten bei ambulanter Behandlung, die dem Versicherten als Kassenpatient oder als Privatpatient verbleiben.

Zuständiges Gericht
Der Sitz des zuständigen Gerichtes ist der Gerichtsstand, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird. Mehr Informationen dazu findet man unter Gerichtsstand.

Zwangsvollstreckung
Aus einem zugestellten und mit Vollstreckungsklausel versehenen „Titel“ kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (z.B. Räumung, Zahlung).

Zweitwagen
Wenn ein weiteres Fahrzeug bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsnehmer dazu kommt, spricht man gemeinhin vom einem Zweitwagen.