Mit einer Sorgerechtsverfügung können Erziehungsberechtigte die Vormundschaft über ein minderjähriges Kind im Fall des Todes der Eltern benennen. Es handelt sich dabei um einen Rechtsakt, der auf einer Willenserklärung basiert. So liegt die Entscheidung nicht allein beim Familiengericht. Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht verankert. Es ist wichtig, die Sorgerechtsverfügung richtig zu verfassen, damit im Ernstfall keine unvorhergesehenen Probleme entstehen.
Sorgerechtsverfügung – Warum sie so wichtig ist
Wenn die Mutter oder der Vater verstirbt, geht das alleinige Sorgerecht auf den verbleibenden Elternteil über. Sind beide Elternteile gestorben, wird gerichtlich geklärt, wer das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder erhält. Zuständig ist dafür das Familiengericht und es überträgt das Sorgerecht für minderjährige Kinder einem Vormund. Dabei kann es sich um ein Einzelvormund wie Großmutter, Onkel oder eine andere Vertrauensperson handeln oder das Jugendamt wird als Amtsvormund eingesetzt.
Eltern können deshalb mit einer Sorgerechtsverfügung im Voraus festlegen, wer sich im Fall eines Todes um ihr Kind bzw. ihre Kinder kümmern soll. Bei einer Sorgerechtsverfügung handelt es sich laut Definition um einen Rechtsakt, der auf einer Willenserklärung beruht, vergleichbar mit einem Testament.
Wichtig: Ein Familiengericht muss sich bei der Vergabe des Sorgerechts an den Wünschen der Eltern orientieren. Es kann jedoch davon abweichen, wenn berechtigte Zweifel bestehen, dass die vorgeschlagene Person als Vormund geeignet ist.