Autoversicherung – 7 Tipps für das richtige Verhalten nach einem Autounfall

AutounfallBewahren Sie Ruhe, schalten die Warnblinkanlage ein, ziehen eine Warnweste an und stellen das Warndreieck auf (innerorts 50 m, Landstraße 100 m, Autobahn 150–200 m). Helfen Sie Verletzten und wählen bei Bedarf den Notruf 112. Rufen Sie bei größeren Schäden oder Unklarheiten die Polizei. Bei kleineren Schäden und einer klaren Feststellung vom Unfallverursacher, genügt auch die Nutzung vom Europäischen Unfallbericht.  Tauschen Sie die persönlichen Daten aus und machen ausreichend Fotos.

Erste Schritte am Unfallort

  • Ruhe bewahren und den Überblick behalten.
  • Unfallstelle sichern mit Warnblinker, Warnweste und Warndreieck.
  • Aus der Gefahrenzone gehen, auf der Autobahn hinter die Leitplanke treten.
  • Erste Hilfe leisten und bei Verletzten sofort den Notruf (112) wählen.

Polizei rufen oder nicht?

  • Rufen Sie die Polizei unter 110 (oder 112), wenn Personen verletzt sind, hohe Sachschäden entstehen, der Unfallgegner unter Alkoholeinfluss steht oder keine gültigen Papiere/Versicherungsdaten vorlegen kann.
  • Bei kleineren Bagatellschäden (Blechschäden) ohne Verletzte ist die Polizei nicht zwingend nötig, kann aber zur Beweissicherung hinzugezogen werden.

Beweise sichern und Daten austauschen

  • Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Endpositionen der Fahrzeuge und alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven.
  • Notieren Sie Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten aller Beteiligten.
  • Schreiben und unterschreiben Sie keinen Schuldeingeständnis-Zettel vor Ort. Überlassen Sie die Klärung der Schuldfrage den Versicherungen.
  • Nutzen Sie offizielle Dokumente oder Hilfen wie den Europäischen Unfallbericht  für das Dokumentieren des Unfalls.

Nach dem Unfall

  • Als Unfallverursacher melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer eigenen Kfz-Versicherung.
  • Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind, melden Sie den Schaden innerhalb von zwei Wochen der gegnerischen Versicherung für die Schadensregulierung.

Fristen nach Versicherungsart

  • Eigene Kfz-Versicherung (Haftpflicht oder Kasko): Sofort oder spätestens innerhalb von einer Woche nach dem Unfall.
  • Gegnerische Haftpflichtversicherung: Spätestens nach ein bis zwei Wochen, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Private Unfallversicherung (bei Personenschäden): Die Anzeige sollte unverzüglich erfolgen; die Invalidität muss jedoch spätestens innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und bei der Versicherung angemeldet werden.