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Bei den Energiepreisen geht es wieder rückwärts – Mit Anbieterwechsel Geld sparen

Geld sparen

Die Energiemärkte haben sich wieder beruhigt und die Preise für Gas und Strom sind wieder niedriger. Allerdings sind bei den Verbrauchern diese Verbesserungen oft noch nicht angekommen. Während der Zeit der ungewissen Preisentwicklung war ein Wechsel des Anbieters sehr riskant, nach der Marktberuhigung kann er wieder sinnvoll sein. Insbesondere liegen die Tarife der Grundversorger weiterhin auf einem hohen Preisniveau. Wann lohnt sich ein Wechsel vom Energieanbieter und was sollte dabei alles beachtet werden.

Was ist der aktuelle Stand bei den Energiepreisen für Endverbraucher

Für die Energieversorger sind im vergangenen Jahr die Beschaffungskosten stark gestiegen und diese Mehrkosten wurden sehr schnell an die Kunden weitergegeben. Dadurch schossen die Preise für Neukundentarife in die Höhe und wodurch zeitweise in vielen Regionen die Grundversorgertarife attraktiver waren. Nach und nach normalisiert sich aber die Lage seit einigen Monaten  wieder. Dazu kommt, dass die staatlichen Energiepreisbremsen greifen: Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas bei zwölf Cent. In dessen Folge erstattet bei höheren Preisen der Staat für einen Großteil des Verbrauchs die Differenz. So liegen mittlerweile aber viele Neukundentarife bereits teilweise deutlich unter der Preisbremse.

Ersparnisse bei Anbieterwechsel

Wie kann man wechseln und wo findet man Alternativen zum jetzigen Anbieter

Wer sich bei einem Grundversorger befindet, für den ist ein Wechsel durch genügend günstigere Alternativen derzeit meistens sinnvoll. Es gibt in der Grundversorgung auch keine Mindestlaufzeiten, so dass jederzeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen ein Wechsel möglich ist. Bei anderen Anbietern bestehen in der Regel vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeiten und es gibt entsprechende Kündigungsfristen zu beachten. Bei Preiserhöhungen oder Änderungen der geltenden Fristen im Vertrag gibt es allerdings ein Sonderkündigungsrecht. Auch wenn der Energieversorger eine Preiserhöhung zustellt, ohne auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, ist diese zudem unwirksam.

Anbieterwechsel vom Grundversorger
Beispielrechnung für einen 4 Personenhaushalt mit einem 200m² Haus in deutschen Großstädten und die folgenden Ersparnisse bei einem Anbieterwechsel vom Grundversorger

Um eine gute Alternative zu finden, sollte zunächst der eigene Strom oder Gasverbrauch ermittelt werden. Diesen findet man auf der letzten Jahresabrechnung des aktuellen Energieversorgers. Für die Suche nach dem passenden Tarif können die folgenden Vergleichsrechner verwendet werden:

Strompreis vergleichen

Gaspreis vergleichen

Derzeit kann nur empfohlen werden, sich zu kürzeren Vertragslaufzeiten von bis zu einem Jahr zu entscheiden. Denn viele Anbieter dürften die weiterhin sinkenden Preise künftig auch noch an die Verbraucher weitergeben. Mit einer Preisgarantie kann man verhindern, dass kurz nach Vertragsabschluss eine Erhöhung vom Versorger vorgenommen wird.

Wie läuft der Wechsel ab und was sollte man noch beachten

In der Regel läuft der Wechsel über den neuen Energieversorger. Nachdem dem neuen Energieversorger die relevanten Daten wie persönliche Angaben, Zählernummern und Angaben zum bisherigen Versorger übermittelt wurden, übernimmt der neue Energieversorger in der Regel alles Weitere. Dieser kann auch mit der Kündigung des bestehenden Vertrags beauftragt werden. Der Wechsel selbst ist kostenlos.

Empfehlung: Als Verbraucher sollte man nicht ausschließlich auf den Preis schauen, sondern sich auch über den potenziellen neuen Anbieter informieren. Probleme, von denen andere Kunden berichten, könnten sein: fehlende Jahresrechnungen, ausbleibende Boni, drastische Erhöhungen oder untergeschobene Verträge. In der Vergangenheit kam es sehr häufig mit sogenannten Energiediscountern zu Problemen. Es ist deshalb anzuraten, sich auf tatsächliche Energieversorger oder deren Tochterunternehmen bei einem Wechsel zu konzentrieren.

Was viele vor einem Wechsel abhält ist die Frage: Kann ich ohne Energie dastehen?

Dazu kann man eine klare Antwort geben: NEIN
Wer beispielsweise umzieht und im neuen Zuhause den Lichtschalter betätigt, fällt automatisch in die örtliche Grundversorgung. Geht der eigene Versorger pleite – ein Grund, weshalb vor Discounter-Anbietern gewarnt wird – springt ebenfalls der Grundversorger ein. Dieser nimmt dann meist eine Einstufung in die Ersatzversorgung vor und aus dieser heraus kann man jederzeit ohne Kündigungsfrist einen neuen Vertrag abschließen.

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