Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Energie nicht?
Hier im Energielexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Energieversorgung- von A wie A-Gemeinde bis Z wie Zahlungsweise. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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A-Gemeinde
Wenn eine Gemeinde über ein eigenes ausgebautes Netz für Stromlieferungen und einem anteiligen Besitz von Stromerzeugungseinrichtungen verfügt, nennt man diese eine A-Gemeinde.
GAU
GAU ist die Abkürzung von „Größter anzunehmender Unfall“. Dabei handelt es sich um einen Störfall in einem Atomkraftwerk, für den die Anlage noch ausgelegt ist, ohne dass radioaktive Strahlung über die zulässigen Grenzwerte hinaus aus der Anlage austritt. Es gibt sehr viele Sicherheitsanlagen und strenge Vorschriften, die verhindern sollen, dass jemals ein GAU eintritt. Als Super-GAU wird ein Unfall bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten, als beim schlimmsten Störfall, für den die Anlage noch ausgelegt wurde wie z.B. ein Kernschmelze (Tschernobyl).
Grundversorgung
Die Grundversorgung bedeutet die Energielieferung an Haushaltskunden. Die Preise müssen öffentlich bekannt gemacht werden und zusätzlich auch noch im Internet veröffentlicht werden. Dort müssen außerdem die Allgemeinen Bedingungen aufzufinden sein. Grundversorger ist in der Regel ein Versorgungsunternehmen, das in dem jeweiligen Netzgebiet die Energielieferung betreibt.
Zahlungsweise
Die Zahlungsweise legt fest, in welchem Zeitraum der Verbraucher Abschläge an seinen Versorger für die Energielieferung zu zahlen hat. Möglich sind monatliche, vierteljährliche und jährliche Zahlungsweise. Am besten ist eine monatliche Zahlung. Tarife mit Jahresvorkasse sind zwar oft günstig, aber wenn es Probleme gibt, läuft man dem Geld hinterher. Das gilt auch für Kaution- oder Sonderabschlagszahlungen.