Wie viel Solarstrom lässt sich auf meinem Dach erzeugen? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer von Häusern und Wohnungen. Eine neue Karte des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) – der Solaratlas – soll Orientierung bieten, ob sich Solarenergie vom Dach lohnt und mit welchem Ertrag pro Jahr gerechnet werden kann. Der Solaratlas zeigt den errechneten Ertrag, den eine Dachfläche mit Photovoltaik-Anlage liefern kann. Das Ergebnis kann in verschiedenen Ansichten anzeigt werden, von Bundesland über Landkreis und Gemeinde bis hin zu Gebäuden. Sein eigenes Gebäude muss man wegen des Datenschutzes selbst aus der Gemeindekarte heraus suchen.
Der DLR-Solaratlas ist genauer als bestehende Solarkataster
Die Datenbasis für die Prognosen von rund 20 Millionen Gebäuden bundesweit sind Luftbilder und Geobasisdaten, die mithilfe von maschinellem Lernen zusammengestellt werden. Bewertet werden unter anderem Sonnenstunden, Strahlungsintensität, Ausrichtung der Dachflächen und Verschattung durch andere Gebäude oder Bäume.
Der mögliche Ertrag einer Solaranlage wird in einer Farbskala abgebildet – von violett (niedriger Ertrag) bis hell-orange (hoher Ertrag). Das Potenzial wird in Megawattstunden pro Jahr angegeben. Der DLR-Solaratlas bildet nach Angaben der Ersteller die Lage im ganzen Land ab und liefert mehr und genauere Angaben als die bestehenden Solarkataster der Bundesländer, Landkreise oder Gemeinden. Den Solaratlas findet man im Internet unter: www.eosolar.dlr.de
Eigentümer können Verluste von Photovoltaikanlagen steuerlich absetzen
Betreibt man eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach und der Strom wird ins öffentliche Netz einspeist, müssen die daraus erzielten Gewinne versteuert werden. Hauseigentümer können umgekehrt aber auch Verluste aus dem Anlagenbetrieb steuermindernd geltend machen und das Finanzamt darf sie nicht streichen, wie in einem Urteil des Finanzgerichts (FG) Thüringen klargestellt wurde. Denn gerade bei teuren Photovoltaikanlagen und geringeren Einspeisevergütungen kann es in den Anfangsjahren zu Verlusten kommen.
Vor Gericht war streitig, ob eine Photovoltaikanlage mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wurde oder ob es sich dabei um eine „steuerlich unbeachtliche Liebhaberei“ handelt, so die These des Finanzamtes. So legten die Finanzbeamten eine Berechnung vor, dass sich die Anschaffung der Photovoltaikanlage gar nicht lohnen könne. Die Richter am Finanzgericht (FG) Thüringen sahen dies jedoch etwas anders: Beim Betrieb einer solchen Photovoltaikanlage sei grundsätzlich von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen. Verluste müsse das Finanzamt daher steuermindernd anerkennen (Thüringer FG, Urteil v. 11.9.2019; Az. 3 K 59/18).
Zunächst legte das Finanzamt beim Bundesfinanzhof (BFH) gegen die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Thüringen Revision ein, nahm sie aber mittlerweile wieder zurück. Damit wurde das Urteil des Finanzgerichts (FG) Thüringen rechtskräftig. Selbst in Fällen, in denen die Gewinnerzielungsprognose negativ ist, auch wenn die Verluste mehrere Jahre in Folge entstehen, kommt eine Liebhaberei nur dann in Betracht, wenn die Tätigkeit auf privaten Motiven beruht.
Warum ist eine Photovoltaikversicherung zu empfehlen
Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein.
Eine Photovoltaik-Versicherung leistet Ersatz bei Schäden, beispielsweise durch:
- Zerstörung der Wechselrichter durch Blitzschlag
- Totalverlust durch Feuer im Dachstuhl Kurzschluss an der Verkabelung durch Marderbiss-Schäden
- Diebstahl der Photovoltaikmodule
- Vandalismus, wenn z.B. Unbekannte mit gezielten Steinwürfen die Photovoltaikmodule zerstören
- Ertragsausfall
- Material- oder Konstruktionsfehler
- Kurzschluss
- falsche Bedienung oder Fahrlässigkeit
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