Der Sparer-Pauschbetrag wird zum 1. Januar 2023 von bisher 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von bisher 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner um knapp 25 Prozent erhöht. Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr steuerfrei gestellt. Bisher erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch prozentual angepasst.
Steuerfreibetrag für Anleger steigt um fast 25 Prozent
Ab dem 1. Januar 2023 profitieren Kapitalanleger von einer Erhöhung des bisherigen Freibetrags um um 24,844 Prozent von bis dahin 801 Euro für einzelveranlagte Steuerzahler auf 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten von 1.602 Euro auf 2.000 Euro. Die Freistellungsaufträge, mit denen die Steuerpflichtigen ihre Geldanlageinstitute anweisen können, den Kapitalertragssteuerabzug bis zum Sparer-Pauschbetrages nicht vorzunehmen, werden automatisch um die prozentuale Erhöhung angepasst. Anleger können den höheren Sparer-Pauschbetrag aber auch über die Freistellungsaufträge neu aufteilen. Dies kann für Anleger mit verschiedenen Geldanlageverbindungen sinnvoll sein, wenn beispielsweise die Zinserträge bei einem Geldanlageinstitut den bisherigen Freistellungsbetrag übersteigen.
Die Anpassung des Freistellungsauftrages kann dann die Zinserträge teilweise oder komplett von der Besteuerung befreien. Der Sparer-Pauschbetrag wurde 2009 mit der Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) eingeführt
und löste die zuvor mögliche Deklaration individueller Werbungskosten (zum Beispiel Depotkosten) für Anlagen ab (siehe Grafik Sparer-Pauschbetrag).
Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften für Kapitalanleger in Deutschland.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an ein Geldanlageinstitut, um anfallende Kapitaleinkünfte vom automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer zu befreien. Zur Freistellung von der Kapitalertragsteuer steht der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung.
Dieser Sparer-Pauschbetrag kann durch entsprechende Freistellungsaufträge auf verschiedene Geldanlageinstitute aufgeteilt werden.
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