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BEG-Förderung bei der KfW startet – Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Programme 261, 262, 263, 461, 463

KfW Förderprogramme

Es steckt ein großes Energie­spar­potenzial in unseren Gebäuden, denn etwa 25 Prozent des CO2-Ausstoßes entstehen durch Gebäude und ihre Energie­versorgung. Die deutsche Bundes­regierung hat mit dem Klima­schutz­programm 2030 deshalb beschlossen, die Gebäude­förderung weiter­zu­entwickeln und noch attraktiver zu machen. Ein zentraler Punkt ist dabei, dass die zukünftige KfW-Förderung in diesem Bereich jetzt unter einem Dach zusammen­gefasst wird – als „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, dass durch eine Kombination aus Energie­einsparung und Einsatz erneuerbarer Energien der Primär­energie­bedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt wird.

Ab dem 1. Juli 2021 können Interessierte die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen. Dies gilt entweder für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung wird direkt zusammen mit dem Kredit oder Zuschuss beantragt.

Neue Bundesförderung (BEG) für effiziente Gebäude ersetzt die bisherigen Förderungen

Wer vor hat in ein energie­sparendes Gebäude zu investieren, kann damit seine Energie­kosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Wichtig für entsprechende Planungen: Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiterentwickelt. Sie gilt:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

deutsche Klimaschutzziele bis 2030

So spielen zukünftig beim Bauen und Sanieren Nach­haltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Deshalb werden Maßnahmen in diesen Bereichen mit einer höheren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Man kann bis zu 75.000 Euro Zuschuss erhalten, wenn man sein Ein­familien­haus saniert und dabei die Stufe „Effizienz­haus 40“ mit einer Erneuerbaren-Energien-Klasse erreicht. Höhere Förderung kann man auch erhalten, wenn man für das Wohn­gebäude einen individuellen Sanierungs­fahrplan erstellen lässt und vollständig umsetzen. Die KfW-Bank berücksichtigt bei Wohn­gebäuden dabei vollständig umgesetzte individuelle Sanierungs­fahr­pläne mit einer höheren Förderung. Weiterhin wird es zukünftig leichter die Förderung zu beantragen, denn es muss nur noch ein einziger Antrag gestellt werden. Darin enthalten sind auch die Fach­planung und Baubegleitung.

Fördermaßnahmen für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude

Die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ können für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen beantragt werden. Im einzelnen geht es dabei um:

  • Neubau
  • Sanierung von bestehenden Immobilien zu Effizienzhaus
  • Einzelne energetische Maßnahmen in bestehenden Immobilien
  • Baubegleitung

Die bisherigen Förderprogramme in diesem Bereich laufen zum 30. Juni 2021 aus.

Wichtig zu wissen: Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen werden seitdem  01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt weiter als eigen­ständige Förderung neben der BEG bestehen.

Weitere Informationen zur neuen BEG-Förderung findet man auf der Internetseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Zu den Förderrichtlinien des BMWi

Weitere Informationen zum BEG bei der KfW-Bank

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Quelle: KfW-Bank

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