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Vorsicht vor herabfallenden Baumfrüchten – Kfz-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden am Auto

parkende Autos an der Strasse

Einen schönen Herbst verbinden viele mit bunten Blättern die vor goldener Sonne zu Boden fallen und die Wege säumen. Für Autofahrer, die als „Laternenparker“ unterwegs sind, hat diese Jahreszeit jedoch eine unangenehme Begleiterscheinung. Denn im Herbst können herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln, Walnüsse oder Äpfel für Dellen und Kratzer sorgen. Je nach Gewicht und Fallhöhe hinterlassen sie kleinere oder größere Spuren. Deshalb gilt: Augen auf bei der Parkplatzwahl.

Für Autofahrer kein Regress beim Baumeigentümer

Autofahrer sollten deshalb die Parkplatzauswahl im Herbst unter großen Bäumen besser meiden. Denn weder Privatpersonen noch Städte oder Gemeinden sind im Falle von herunterfallenden Baumfrüchten dazu verpflichtet, Warnschilder aufzustellen oder Schadenersatz zu leisten. Es gibt dazu mittlerweile verschiedene Gerichtsurteile, die herabfallende Baumfrüchte als „allgemeines Lebensrisiko“ bewerten.
Deshalb können Baumeigentümer, anders als bei morschen Ästen, nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn beispielsweise Kastanien auf ein Auto fallen und Schäden verursachen. Dies wird rechtlich als ein natürliches Ereignis eingestuft, welches von Autofahrern vorhergesehen werden muss. Demnach sind Schäden selbst verschuldet.

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Auch die Autoversicherung nimmt in der Regel keine Schadenübernahme vor

Eine Teilkaskoversicherung kommt in der Regel nur für Sturmschäden auf, die nachweislich mindestens durch Windstärke 8 verursacht wurden. Bei normalem Herbstwetter zahlt die  Teilkaskoversicherung deshalb nicht. Eine abgeschlossene Vollkaskoversicherung könnte möglichweise einspringen. Diese zahlt aber im Regelfall nur dann einen Schaden durch herabfallende Baumfrüchte, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelte, das plötzlich auftrat. Dann wird es nach den Vertragsbedingungen als Unfallschaden behandelt.

Bausteine der Autoversicherung im Überblick

Wenn die Vollkaskoversicherung den Schaden übernimmt, muss die vereinbarte Selbstbeteiligung und die schadensbedingte Hochstufung berücksichtigt werden. Daher sollten Betroffene besser abwägen, ob die Regulierung über die Versicherung wirklich sinnvoll ist. Möglicherweise ist es auch günstiger, die Reparatur aus eigener Tasche zu zahlen.

Die Reparaturkosten können stark schwanken

Was solche Reparaturen kosten, hängt vom Schadensbild, dem betroffenem Automodell und vom Lack ab. Dies kann nur individuell für jedes einzelne Fahrzeug berechnet werden, beispielsweise mit einem Kostenvoranschlag in einer Werkstatt. Oftmals kann jedoch bereits eine preisgünstigere Smart-Repair-Lösung ausreichen. Ist der Schaden größer muss im Regelfall ein komplettes Bauteil neu lackiert werden. Je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch ans Ergebnis könnte man

Bei kleineren Schäden kann je nach handwerklichem Geschick und individuellem Anspruch an das Ergebnis auch selbst Hand angelegt werden, zum Beispiel mit einem Lackstift. Nutzer von Leasingfahrzeugen sollten beachten, dass die Leasingfirmen am Ende der Laufzeit genau prüfen, ob solche Schäden professionell behoben worden sind.

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