Kfz-Versicherung-Lexikon – Fachbegriffe rund ums Thema Kfz-Versicherung

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Hier im Kfz-Versicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Kfz-Versicherung – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Ablehnungsfrist
Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.

Abmeldebescheinigung
Mit der Abmeldebescheinigung bestätigt die Zulassungsstelle eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.

Allgefahrendeckung Kfz
Die Allgefahrendeckung im Bezug auf Kfz-Versicherungen ist Teil der Vollkaskoversicherung und bezeichnet den Versicherungsschutz auf alle denkbaren Gefahren. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz. Für Elektroautobesitzer kann dies weitreichende Auswirkungen haben, denn die Allgefahrendeckung schützt auch den Akku gegen alle denkbaren Beschädigungen außer Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, oder Materialfehler und chemische Reaktionen und ergänzt damit eine Herstellergarantie.

Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Sonderkennzeichen, mit dem man ein Auto ins Ausland exportieren kann. Es zählt deshalb genau genommen zu den Überführungskennzeichen. Geregelt ist die Verwendung des Ausfuhrkennzeichens in § 45 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Das Ausfuhrkennzeichen nennt man wegen seiner Funktion, Fahrzeuge ins Ausland befördern zu können, auch:

  • Zollkennzeichen
  • Exportkennzeichen
  • Transitkennzeichen

Auslandsschadenschutz
Eine Auslandsschadenschutzversicherung reguliert einen Schaden im Ausland so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert und sorgt so für einen Ausgleich der Personen- und Sachschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.

Beamtentarif 
Der Beamtentarif (auch Beamten-Rabatt) ist ein Sondertarif für eine bestimmte Berufsgruppe wird. Die Tarifgruppe B gilt für Beamte, Angestellte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes sowie ähnlich gestellte Berufsgruppen und bietet Rabatte auf Versicherungsleistungen für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder.

Begleitetes Fahren
Begleitetes Fahren (BF 17), umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben.

Betriebsschaden
Ein Betriebsschaden ist per Definition ein Schaden, der durch den nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ein Betriebsschaden liegt immer dann vor, wenn sich ein nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs gewöhnliches und zu erwartendes Risiko verwirklicht. Typische Beispiele sind Schäden am Fahrzeug infolge falscher Bedienung, verrutschender Ladung, Überbeanspruchung oder aufgrund typischer Abnutzung.

Diebstahl
Ein Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile durch eine unbefugte Person entwendet werden, die weder eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs besitzt, noch in irgendeiner Verbindung zum Fahrzeug steht.

Eigenschadendeckung 
Eine Eigenschadendeckung, auch Eigen­schaden­versicherung genannt, ist bei vielen Versicherern ein Zusatz­baustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Eigenschaden­deckung schützt vor Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz an einem weiteren auf Sie zuge­lassenen Fahr­zeug verursachen. Teil­weise sind auch weiteres Eigen­tum wie Garage und Fahrrad versichert. Für Schäden am unfall­verur­sachenden Fahr­zeug kommen Sie dagegen selbst auf.

Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Fahrerschutzversicherung 
Eine Fahrerschutzversicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Autoversicherung. Denn als Fahrer bleibt man bei einem selbst verschuldeten Unfall meist auf den Kosten sitzen, wenn man sich verletzt. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz schließt diese Lücke, indem sie für körperliche Schäden des Fahrers und dadurch entstehende Folgekosten zahlt.

Fahrzeughalter
Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt. Dabei ist es nicht von großer Bedeutung, ob er als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist oder die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.

Führerschein
Beim Führerschein handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die eine Erlaubnis zum Führen von bestimmten Fahrzeugklassen auf öffentlichem Verkehrsgrund erlaubt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Bevor man einen Führerschein bekommt, muss man lernen, wie ein Auto bedient wird. Außerdem muss man sich mit allen Verkehrsregeln und mit den Schildern auskennen.

Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung ermöglicht eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 auch ohne eine Vorversicherung, wenn man 3 Jahre einen Führerschein besitzt. Um die Regelung zu nutzen, ist es wichtig, dass der Führerschein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde. Die Führerscheinregelung kann dann genutzt werden, wenn der Antragsteller für eine KFZ-Versicherung noch über keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. In der Regel ist dies bei Fahranfängern der Fall, welche erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern. Weiterhin findet die Führerscheinregelung Anwendung, wenn ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt wieder verfallen ist.

GAP-Deckung 
Die GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.

Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Es handelt deshalb jemand grob fahrlässig, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Beispiele zu grober Fahrlässigkeit bei der Autoversicherung:

  • Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
  • Der Fahrer kümmert sich um ein schreiendes Kind während er Auto fährt
  • Unfall wegen Überfahren einer roten Ampel

Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung zu leisten hat. Diese berechnet sich anhand der Schwere des Verschuldens.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.

Herstellerschlüssel
Mit der Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel kann der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads bestimmt werden. Sie haben Einfluss auf die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Jahreskilometerleistung 
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung, auch bekannt als Autoversicherung, ist in die Bereiche Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung untergliedert. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, kann die Kfz-Kaskoversicherung auf freiwilliger Basis ausgewählt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fälle ab, in denen man während der Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs andere verletzt oder deren Sachen beschädigst oder zerstörst. Dagegen erstattet die Kfz-Kaskoversicherung Eigenschäden am Fahrzeug.

Mallorca-Police 
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in der Regel in einer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Mallorca-Police tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall wird die fehlende Verfügbarkeit bezeichnet, wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Dann steht einem als Geschädigten rechtlich eine Entschädigung zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht mehr genutzt werden kann. Für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit eine relevante Voraussetzung. Der Nutzungswille besteht beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird.

Rabattübertragung 
Der bisherige Rabattberechtigte tritt seine schadenfreien Jahre schriftlich an den neuen Rabattberechtigten ab. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Es kann höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden, den sich der Dritte unter Berücksichtigung der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Ist die Anzahl der schadenfreien Jahre höher als die Dauer des Führerscheinbesitzes, gehen die restlichen Jahre verloren.

Regionalklassen
Die Zuordnung zu einer Region erfolgt anhand des Wohnsitzes des Fahrzeughalters. Ein unabhängiger Treuhänder wertet die Kraftfahrzeugschäden nach Zulassungsbezirken für alle Versicherungen aus. Daraus leiten sich die Regionalklassen ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert die Regionalklassen einmal im Jahr gemäß der Schaden-Analyse des unabhängigen Treuhänders. Die Regionalklassen werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst und fließen in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Dadurch kann es auch bei laufenden Verträgen zu Beitragsänderungen kommen.

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Bei dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR) handelt es sich um einen Beitragsnachlass bei der Autoversicherung für unfall- und schadenfreies Fahren. Je länger man als Autofahrer bei seiner Kfz-Versicherung keinen Schaden meldet, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitragssatz.

Sonderkündigungsrecht (Kfz-Versicherung)
Ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung gibt es, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden, sowie nach der Abwicklung eines Schadenfalls. Die Kündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen.
Bei einem Fahrzeugwechsel, sowie der Stilllegung oder Abmeldung eines Fahrzeugs wird der Versicherungsvertrag ebenfalls sofort beendet. Es ist dann aber keine Kündigung notwendig, den der Versicherer wird von der Zulassungsbehörde benachrichtigt.

Straßenverkehrsordnung (StVO) 
Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet die Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Im Detail befasst sie sich unter anderem mit den jeweils geltenden Vorschriften zur Geschwindigkeit, zur Vorfahrt, zum Überholen, zum Halten und Parken, zum Abstand sowie zum Abbiegen.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch

  • Kollisionen mindestens mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand

THG-Prämie
Bei der THG-Prämie handelt es sich um ein Programm, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde, um den Kauf von Elektromobilen und Elektrorollern zu unterstützen. Die THG-Prämie, also die Treibhausgasminderungsquote, trat zum 1.1.2022 in Kraft, um Halter von Elektrofahrzeugen für Ihre Klimafreundlichkeit zu belohnen. Mit der THG-Prämie hat man die Möglichkeit, sich am Umweltschutz bei der Mobilitätswende zu beteiligen und gleichzeitig seine finanziellen Mittel effizienter als je zuvor einzusetzen.

THG-Quote
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) stellt eine gesetzliche Maßnahme zum Klimaschutz dar, die im Jahr 2015 in Kraft trat. Sie ersetzt die bis dahin geltende Biokraftstoffquote und zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Typklassen
Die Höhe des Versicherungsbeitrages für ein Fahrzeug wird u.a. durch den Fahrzeugtyp beeinflusst. Einige Fahrzeuge sind z.B. häufiger in Unfälle verwickelt oder werden öfter gestohlen als andere. Um das zu berücksichtigen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen eingeführt. In diesen Klassen werden die Fahrzeuge je nach Risiko eingestuft. Der GDV aktualisiert die Typklassen einmal im Jahr gemäß der Schaden-Analyse des unabhängigen Treuhänders. Die Typklassen werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst und fließen in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Dadurch kann es auch bei laufenden Verträgen zu Beitragsänderungen kommen.

Versicherung
Bei einer Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle eines Schadensfalles zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schaden, der durch das Risiko entstanden ist. Das Risiko kann ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl oder ein anderes versichertes Ereignis sein, welches zu einem Schaden führen kann. Der Versicherungsnehmer zahlt einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, die damit das Risiko übernimmt.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Wechselfrist Kfz-Versicherung
Stichtag für einen Kfz-Versicherungswechsel ist einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Autofahrern fällt er auf den 30. November. In manchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, die Kfz-Versicherung zu wechseln: bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.

Wertminderung (Wertverlust)
Die Wertminderung ist eine Schadensersatzleistung durch die KFZ-Versicherung nach einem Autounfall. Es handelt sich hierbei um eine Haftpflichtleistung, die von der Versicherung des Verursachers gezahlt wird.

Wiederbeschaffungswert
Bei einem Fahrzeugs bestimmt der Wiederbeschaffungswert die maximale Entschädigungshöhe einer Versicherungsgesellschaft im Schadenfall. Der Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug mit gleicher Ausstattung ist so ein Richtwert für den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos.

Wildschaden
Bei einem Wildschaden mit einem Fahrzeug handelt es sich um ein Schaden, der durch die Kollision mit einem Wildtier oder durch das Ausweichen vor einem Wildtier entstanden ist. An einem Großteil der Wildunfälle ist Rehwild beteiligt, daneben vor allem Hirsche und Wildschweine. Die Regulierung von Wildschäden am Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung.

Wildunfall
Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Es kann dabei entweder zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier kommen oder es entsteht ein Schaden infolge eines durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Die betroffenen Wildarten sind vor allem Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Damwild und Elch sowie der Fuchs, Dachs, der Fischotter und der Hase. Das Überfahren von kleineren Tieren wie von Igeln und Fröschen oder das Zusammenstoßen mit kleineren Vögeln und mit Haus- oder Nutztieren wie Katzen, Hühnern, Kühen oder Schafen zählt nicht zu den Wildunfällen.

Zeitwert 
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeuges. Wertminderungen durch Alter, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen werden vom Neuwert abgezogen.

Zeugenbeistand
Der Opfer-Rechtsschutz (auch bezeichnet als aktiver Straf-Rechtsschutz) umfasst folgende Leistungen:

1. Rechtsschutz als Nebenkläger
Hier ist Rechtsschutz nötig für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherten Personen durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Straftaten betroffen sind. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei der Verletzung der

– sexuelle Selbstbestimmung,
– körperliche Unversehrtheit,
– persönlichen Freiheit sowie
– bei Mord und Totschlag.

Rechtsschutz wird somit gewährt, damit ein Opfer als Nebenkläger (neben dem Staatsanwalt) auf das Strafverfahren aktiv Einfluss nehmen kann.

2. Rechtsschutz als Verletzten- und Zeugenbeistand
Hier geht es um die Tätigkeit eines Anwaltes für die verletzte Person (das Opfer) im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor Gericht gegen den Beschuldigten, wenn das Opfer als Zeuge vernommen wird oder vor Gericht auftreten muss.

3. Rechtsschutz im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs
Als Täter-Opfer-Ausgleich versteht man die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafprozesses, wobei die Wiedergutmachung des immateriellen Schadens (z.B. Entschuldigung in Worten oder Gesten, Betreuung des Opfers usw.) im Vordergrund steht.

4. Rechtsschutz nach dem Opferentschädigungsgesetz
Hat das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten, kann es nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen, wie Heil- und Krankenbehandlung oder Beschädigtenrente beanspruchen. Soweit nicht bereits über die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht, wird hierüber weitergehender Rechtsschutz gewährt.

5. Rechtsschutz als Nebenkläger für Verwandte 1. Grades
Es werden auch die Fälle einbezogen, in denen

– Versicherungsnehmer bzw.
– Mitversicherte als Betroffene berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer Straftat wegen der Verletzung von Verwandten
1. Grades haben.

Beispiel: Der Sohn des Versicherungsnehmers ist volljährig und berufstätig und damit nicht mehr über den Rechtsschutzvertrag seiner Eltern versichert. Bei Rückkehr aus dem Urlaub überrascht er einen Einbrecher in seiner Wohnung. Beim Versuch diesen zu stellen, wird der Sohn so schwer verletzt, dass er zum dauerhaften Pflegefall wird. Der Vater als Versicherungsnehmer will im Strafverfahren für seinen Sohn als Nebenkläger auftreten = Versicherungsschutz besteht!

Zulassungsbezirk
Beim Zulassungsbezirk handelt es sich um den Ort oder Landkreis, in dem ein Fahrzeug zugelassen wird. Jedem Zulassungsbezirk werden Regionalklassen zugeordnet, die sich nach Höhe der Schadensaufwendungen der Versicherer richten.

Zuständiges Gericht
Der Sitz des zuständigen Gerichtes ist der Gerichtsstand, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird. Mehr Informationen dazu findet man unter Gerichtsstand.

Zwangsvollstreckung
Aus einem zugestellten und mit Vollstreckungsklausel versehenen „Titel“ kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (z.B. Räumung, Zahlung).

Zweitwagen
Wenn ein weiteres Fahrzeug bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsnehmer dazu kommt, spricht man gemeinhin vom einem Zweitwagen.