Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Kfz-Versicherung nicht?
Hier im Kfz-Versicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Kfz-Versicherung – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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Ablehnungsfrist
Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.
Abmeldebescheinigung
Mit der Abmeldebescheinigung bestätigt die Zulassungsstelle eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.
Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.
Allgefahrendeckung Kfz
Die Allgefahrendeckung im Bezug auf Kfz-Versicherungen ist Teil der Vollkaskoversicherung und bezeichnet den Versicherungsschutz auf alle denkbaren Gefahren. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz. Für Elektroautobesitzer kann dies weitreichende Auswirkungen haben, denn die Allgefahrendeckung schützt auch den Akku gegen alle denkbaren Beschädigungen außer Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, oder Materialfehler und chemische Reaktionen und ergänzt damit eine Herstellergarantie.
Allgemeine Rechtsschutzbedingungen – ARB
Einem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. In diesen Geschäftsbedingungen sind der Leistungsumfang und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.
Allgemeine und besondere Tarifbestimmungen
In den Allgemeinen und Besonderen Tarifbestimmungen findet man Informationen über die Beitragszahlungen, Rabattregelungen und Versicherungssummen.
Anwaltskosten
Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.
Auslandsschadenschutz
Eine Auslandsschadenschutzversicherung reguliert einen Schaden im Ausland so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert und sorgt so für einen Ausgleich der Personen- und Sachschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.
Beamtentarif
Der Beamtentarif (auch Beamten-Rabatt) ist ein Sondertarif für eine bestimmte Berufsgruppe wird. Die Tarifgruppe B gilt für Beamte, Angestellte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes sowie ähnlich gestellte Berufsgruppen und bietet Rabatte auf Versicherungsleistungen für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder.
Daten-Rechtsschutz
Dieser Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.
Diebstahl
Ein Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile durch eine unbefugte Person entwendet werden, die weder eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs besitzt, noch in irgendeiner Verbindung zum Fahrzeug steht.
Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.
Fahrerschutzversicherung
Eine Fahrerschutzversicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Autoversicherung. Denn als Fahrer bleibt man bei einem selbst verschuldeten Unfall meist auf den Kosten sitzen, wenn man sich verletzt. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz schließt diese Lücke, indem sie für körperliche Schäden des Fahrers und dadurch entstehende Folgekosten zahlt.
Fahrzeughalter
Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt. Dabei ist es nicht von großer Bedeutung, ob er als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist oder die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.
Führerschein
Beim Führerschein handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die eine Erlaubnis zum Führen von bestimmten Fahrzeugklassen auf öffentlichem Verkehrsgrund erlaubt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Bevor man einen Führerschein bekommt, muss man lernen, wie ein Auto bedient wird. Außerdem muss man sich mit allen Verkehrsregeln und mit den Schildern auskennen.
Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung ermöglicht eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 auch ohne eine Vorversicherung, wenn man 3 Jahre einen Führerschein besitzt. Um die Regelung zu nutzen, ist es wichtig, dass der Führerschein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde. Die Führerscheinregelung kann dann genutzt werden, wenn der Antragsteller für eine KFZ-Versicherung noch über keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. In der Regel ist dies bei Fahranfängern der Fall, welche erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern. Weiterhin findet die Führerscheinregelung Anwendung, wenn ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt wieder verfallen ist.
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.
Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Es handelt deshalb jemand grob fahrlässig, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Beispiele zu grober Fahrlässigkeit bei der Autoversicherung:
- Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
- Der Fahrer kümmert sich um ein schreiendes Kind während er Auto fährt
- Unfall wegen Überfahren einer roten Ampel
Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung zu leisten hat. Diese berechnet sich anhand der Schwere des Verschuldens.
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.
Herstellerschlüssel
Mit der Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel kann der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads bestimmt werden. Sie haben Einfluss auf die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Jahreskilometerleistung
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung, auch bekannt als Autoversicherung, ist in die Bereiche Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung untergliedert. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, kann die Kfz-Kaskoversicherung auf freiwilliger Basis ausgewählt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fälle ab, in denen man während der Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs andere verletzt oder deren Sachen beschädigst oder zerstörst. Dagegen erstattet die Kfz-Kaskoversicherung Eigenschäden am Fahrzeug.
Mallorca-Police
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in der Regel in einer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Mallorca-Police tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall wird die fehlende Verfügbarkeit bezeichnet, wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Dann steht einem als Geschädigten rechtlich eine Entschädigung zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht mehr genutzt werden kann. Für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit eine relevante Voraussetzung. Der Nutzungswille besteht beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird.
Rabattübertragung
Der bisherige Rabattberechtigte tritt seine schadenfreien Jahre schriftlich an den neuen Rabattberechtigten ab. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Es kann höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden, den sich der Dritte unter Berücksichtigung der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Ist die Anzahl der schadenfreien Jahre höher als die Dauer des Führerscheinbesitzes, gehen die restlichen Jahre verloren.
Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Bei dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR) handelt es sich um einen Beitragsnachlass bei der Autoversicherung für unfall- und schadenfreies Fahren. Je länger man als Autofahrer bei seiner Kfz-Versicherung keinen Schaden meldet, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitragssatz.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch
- Kollisionen mindestens mit Haarwild
- Glasbruch
- Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
- Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
- Hagel/Sturm
- Überschwemmung
- Brand
THG-Prämie
Bei der THG-Prämie handelt es sich um ein Programm, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde, um den Kauf von Elektromobilen und Elektrorollern zu unterstützen. Die THG-Prämie, also die Treibhausgasminderungsquote, trat zum 1.1.2022 in Kraft, um Halter von Elektrofahrzeugen für Ihre Klimafreundlichkeit zu belohnen. Mit der THG-Prämie hat man die Möglichkeit, sich am Umweltschutz bei der Mobilitätswende zu beteiligen und gleichzeitig seine finanziellen Mittel effizienter als je zuvor einzusetzen.
THG-Quote
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) stellt eine gesetzliche Maßnahme zum Klimaschutz dar, die im Jahr 2015 in Kraft trat. Sie ersetzt die bis dahin geltende Biokraftstoffquote und zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Typklassen
Bei der Autoversicherung werden die Fahrzeuge nach Typklassen eingestuft. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft.
Versicherung
Bei einer Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle eines Schadensfalles zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schaden, der durch das Risiko entstanden ist. Das Risiko kann ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl oder ein anderes versichertes Ereignis sein, welches zu einem Schaden führen kann. Der Versicherungsnehmer zahlt einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, die damit das Risiko übernimmt.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.
Wildschaden
Bei einem Wildschaden mit einem Fahrzeug handelt es sich um ein Schaden, der durch die Kollision mit einem Wildtier oder durch das Ausweichen vor einem Wildtier entstanden ist. An einem Großteil der Wildunfälle ist Rehwild beteiligt, daneben vor allem Hirsche und Wildschweine. Die Regulierung von Wildschäden übernimmt die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Zeitwert
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeuges. Wertminderungen durch Alter, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen werden vom Neuwert abgezogen.
Zeugenbeistand
Der Opfer-Rechtsschutz (auch bezeichnet als aktiver Straf-Rechtsschutz) umfasst folgende Leistungen:
1. Rechtsschutz als Nebenkläger
Hier ist Rechtsschutz nötig für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherten Personen durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Straftaten betroffen sind. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei der Verletzung der
– sexuelle Selbstbestimmung,
– körperliche Unversehrtheit,
– persönlichen Freiheit sowie
– bei Mord und Totschlag.
Rechtsschutz wird somit gewährt, damit ein Opfer als Nebenkläger (neben dem Staatsanwalt) auf das Strafverfahren aktiv Einfluss nehmen kann.
2. Rechtsschutz als Verletzten- und Zeugenbeistand
Hier geht es um die Tätigkeit eines Anwaltes für die verletzte Person (das Opfer) im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor Gericht gegen den Beschuldigten, wenn das Opfer als Zeuge vernommen wird oder vor Gericht auftreten muss.
3. Rechtsschutz im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs
Als Täter-Opfer-Ausgleich versteht man die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafprozesses, wobei die Wiedergutmachung des immateriellen Schadens (z.B. Entschuldigung in Worten oder Gesten, Betreuung des Opfers usw.) im Vordergrund steht.
4. Rechtsschutz nach dem Opferentschädigungsgesetz
Hat das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten, kann es nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen, wie Heil- und Krankenbehandlung oder Beschädigtenrente beanspruchen. Soweit nicht bereits über die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht, wird hierüber weitergehender Rechtsschutz gewährt.
5. Rechtsschutz als Nebenkläger für Verwandte 1. Grades
Es werden auch die Fälle einbezogen, in denen
– Versicheruungsnehmer bzw.
– Mitversicherte als Betroffene berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer Straftat wegen der Verletzung von Verwandten
1. Grades haben.
Beispiel: Der Sohn des Versicherungsnehmers ist volljährig und berufstätig und damit nicht mehr über den Rechtsschutzvertrag seiner Eltern versichert. Bei Rückkehr aus dem Urlaub überrascht er einen Einbrecher in seiner Wohnung. Beim Versuch diesen zu stellen, wird der Sohn so schwer verletzt, dass er zum dauerhaften Pflegefall wird. Der Vater als Versicherungsnehmer will im Strafverfahren für seinen Sohn als Nebenkläger auftreten = Versicherungsschutz besteht!
Zusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung sieht Versicherungsschutz für einzelne Kostenbereiche vor. Hauptsächlich handelt es sich um Leistungsarten, die den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Auch im Bereich der Zusatzversicherung bietet die PKV umfassende Tarifprogramme, und zwar sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Behandlung. Versichert werden können z.B. die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zuschlag für das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung) sowie die Restkosten bei ambulanter Behandlung, die dem Versicherten als Kassenpatient oder als Privatpatient verbleiben.
Zuständiges Gericht
Der Sitz des zuständigen Gerichtes ist der Gerichtsstand, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird. Mehr Informationen dazu findet man unter Gerichtsstand.
Zwangsvollstreckung
Aus einem zugestellten und mit Vollstreckungsklausel versehenen „Titel“ kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (z.B. Räumung, Zahlung).
Zweitwagen
Wenn ein weiteres Fahrzeug bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsnehmer dazu kommt, spricht man gemeinhin vom einem Zweitwagen.