Stromanbieter müssen ab dem 6. Juni 2025 den Versorgerwechsel bei einer Kündigung von Kunden technisch schneller abwickeln. Die Wechselprozesse zwischen Versorgern müssen dann innerhalb von 24 Stunden an Werktagen vollzogen werden. Aber wer umzieht, kann sich nicht mehr rückwirkend bei einem Versorger an- und abmelden und zahlt unter Umständen drauf. Deshalb ist künftig angeraten, frühzeitig zu planen und die Anbieter zu informieren.
Hintergründe für die Änderung Wechselprozesse
Von der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird damit eine EU-Vorgabe umgesetzt, die den Wettbewerb auf dem Energiemarkt stärken und den Anbieterwechsel für Endkunden vereinfachen soll. Die Wechselprozesse zwischen den Versorgern müssen durch die Neuregelung deutlich schneller ablaufen. Vertragliche Regelungen, insbesondere die Kündigungsfrist, bleiben davon jedoch unberührt. Die kürzere Wechselfrist betrifft vorerst nur Stromlieferverträge und keine Gaslieferverträge.
Die neue 24-Stunden-Frist gilt für die Zeit, welche sich die Stromanbieter bei einer Kündigung des Kunden für den technischen Wechsel vorn alten zum neuen Stromlieferanten nehmen können. Nach der bisherigen Rechtsprechung hatten die Anbieter für diesen internen Prozess bislang bis zu drei Wochen Zeit.
Ändern sich dadurch auch die Kündigungsfristen?
Dies kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Als Verbraucher muss man sich unverändert an seine vertraglich eingegangenen Kündigungsfristen halten und kommt nicht früher aus einem laufenden Vertrag heraus. Es geht vielmehr darum, dass die Wechselvorgänge effizienter gestaltet werden und so den Wettbewerb auf dem Strommarkt langfristig zu beleben.
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Im Falle eines Umzuges gibt es zukünftig keine rückwirkende Abmeldung mehr
Durch die neue 24-Stunden-Vorgabe entfällt künftig die Möglichkeit, den Stromanbieter rückwirkend zu wechseln. Viele Verbraucher machen von dieser Option vor allem bei Umzügen derzeit noch Gebrauch. Man lässt sich oft tagelang Zeit, bis man sich in der neuen Wohnung bei einem Stromversorger nachträglich anmeldet. Auch die pünktliche Abmeldung beim Versorger in der alten Wohnung wird im Umzugsstress häufig vergessen. Dies hat ab dem 6. Juni 2025 nun allerdings Konsequenzen: Eine An- und Abmeldung ist dann nur noch zu einem künftigen Termin möglich. Das kann zu Schwierigkeiten führen.
Beispiel: Man zieht in eine neue Wohnung ein und der Vormieter versäumt es, seinen Stromvertrag zu kündigen oder ihn auf seine andere Adresse umzumelden. Dann läuft der Vertrag des Vormieters über den bisherigen Zähler unverändert weiter und es es stellt sich die Frage, wer für den Strom bezahlt. Da ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen. Ob dies dann immer einvernehmlich passieren wird, ist zweifelhaft, zumal sich Vor- und Nachmieter längst nicht immer kennen.
Auch Verbraucher, die nach einem Umzug die pünktliche Anmeldung beim Stromversorger verpassen, haben möglicherweise Nachteile, da sie erst einmal in die meist teure Grundversorgung rutschen und sich nicht mehr rückwirkend für einen günstigeren Sondervertrag entscheiden können.
Wer einen Umzug plant, sollte sich daher frühzeitig um den Wechsel kümmern
Vor diesem Hintergrund ist angeraten, sich bei der Planung eines Umzugs frühzeitig auch um den Wechsel des Stromlieferanten zu kümmern. Dazu gehöre, den Ein- oder Auszug beim Versorger vorab zu melden und am Tag des Umzugs die Zählerstände der Wohnungen mitzuteilen. Außerdem sollten die Zählerstände fotografiert und in einem Übergabeprotokoll mit den Vermietern festgehalten werden.
Möglicherweise bekommt man einen teuren Stromvertrag untergeschoben, ohne dies gleich zu bemerken. Dies kann zwar im Prinzip auch heute schon passieren, da der Wechsel des Versorgers künftig aber binnen 24 Stunden nach der Beantragung vollzogen wird, habe der betroffene Verbraucher den ungewollten Vertrag dann noch schneller anhängen.
Zu ihrem eigenen Schutz sollte man daher generell vorsichtig sein, wenn ungebetene Anrufer oder Vertreter an der Haustür einen neuen Stromvertrag verkaufen möchten. Außerdem sollte man vermeiden, die MaLo-ID – Kennnummer nicht ohne weiteres an Fremde weiterzugeben. Die MaLo-ID steht für Marktlokations-Identifikationsnummer. Ein neuer Anbieter kann einen bestehenden Vertrag mit der MaLo-ID im Rahmen des beschleunigten Wechselprozesses kündigen. Die Zählernummer wird dann nur zweitrangig für den Wechsel herangezogen. Die MaLo-ID ist elfstellig und steht auf der Stromrechnung. Bei einem Zählerwechsel bleibt diese gleich.
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