Wenn man aus einer Wohnung oder einem Haus auszieht, enden die Energielieferverträge nicht automatisch. Deshalb müssen die bestehenden Verträge aktiv gekündigt oder sich mit Ihrem Lieferanten auf eine Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz geeinigt werden. Handelt man nicht, drohen schlimmstenfalls parallele Verträge mit doppelten Kosten. Falls man sich beispielsweise noch in der Strom Grundversorgung befindet, kann der Umzug ein idealer Zeitpunkt für einen Stromanbieterwechsel sein. Damit im neuen Zuhause problemlos Strom bezogen werden kann, sind im folgenden Beitrag die wichtigsten Umzugstipps zusammengefasst.
Die wichtigsten Tipps beim Umzug im Umgang mit dem Energielieferanten in aller Kürze:
- In der Grundversorgung können die Verträge grundsätzlich kurzfristig gekündigt werden. Für Sonderverträge außerhalb der Grundversorgung gelten andere Regelungen, da meistens längere Vertragslaufzeiten vereinbart wurden.
- In der Regel können Sonderverträge am neuen Wohnort fortgesetzt werden. Teilen Sie den Umzug ihrem Anbieter aber in jedem Fall mit.
- Wer sich nicht kümmert, dem drohen zwei parallele Verträge und damit doppelte Kosten.
Wichtige Tipps beim Umzug zu den Energielieferantenverträgen
- Notieren Sie bei Auszug den Zählerstand oder fotografieren ihn ab.
- Prüfen Sie, ob die bisherigen Energielieferverträge an den neuen Wohnort mitgenommen werden können.
- Beachten Sie, dass bei einem Umzug der Energielieferant selbst kündigt werden muss.
- Prüfen Sie die Laufzeit der Energielieferverträge und die Kündigungsbedingungen bei einem Umzug in den geltenden AGB.
- Erfragen Sie die Zählernummer des neuen Zuhauses beim Hausmeister oder Vormieter/Vorbesitzer.
- Auch bei einem Umzug ist eine unterbrechungsfreie Strom- oder Gasversorgung durch die Grundversorger garantiert.
Bei einem Umzug den Energielieferanten selbst kündigen
Bei einem Umzug räumen Grundversorger und Alternativanbieter ihren Kunden in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht ein. Sie müssen den Stromanbieter also selbst kündigen, wenn Sie ausziehen. Die genauen Bestimmungen finden man in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingen) des Energieanbieters. Meist besteht eine Extraklausel für Umzüge. Wichtig: Wenn Sie den aktuellen Vertrag vor Ende der Laufzeit kündigen, entfallen eventuelle Bonusauszahlungen, welche an bestimmte Mindestlieferzeiten gekoppelt sind. Auch hier empfiehlt es sich, die AGB Ihres Stromanbieters noch einmal sorgfältig zu lesen.
Energielieferverträge bei einem Umzug mitnehmen
Einige Energielieferanten bieten an, den Energieliefervertrag zum neuen Wohnort mitzunehmen. Im Vorfeld sollten Sie allerdings prüfen, ob der bestehende Anbieter auch am neuen Wohnsitz eine Energielieferung gewährleisten kann. Um festzustellen, ob der Vertrag im neuen Zuhause fortgesetzt werden kann, muss lediglich die neue Postleitzahl in den Stromvergleichsrechner oder Gasvergleichsrechner eingegeben werden. Da bestimmte Stromtarife nur regional angeboten werden, können Sie zwar den Anbieter in diesem Fall behalten, werden aber zu anderen Konditionen mit Strom oder Gas beliefert. Am besten setzen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Auszug mit dem bestehenden Strom- oder Gasanbieter in Verbindung, um Ihre Optionen zu zu klären.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sich innerhalb von sechs Wochen nach dem Umzug beim Grundversorger oder neuen Energielieferanten anzumelden. Eine Strafe droht üblicherweise nicht, wenn man diese Frist verstreichen lässt. Allerdings muss der bis dahin genutzte Strom auch rückwirkend bezahlt werden. Strom und Gas sollte also am besten vor Umzug erledigt werden.
Beim Auszug unbedingt den Zählerstand notieren
Um keinen Ärger mit der Abschlussabrechnung zu haben, sollten Sie vor dem Auszug auf jeden Fall den Zählerstand des Strom- oder Gaszählers notieren. Sie können den Zählerstand auch abfotografieren. So müssen keine losen Zettel aufbewahrt werden, sondern der Zählerstand ist praktisch abgespeichert. Übergeben Sie den Zählerstand an den aktuellen Energieversorger, damit er korrekt abrechnen kann. Mit dem notierten Zählerstand kann genau belegt werden, wie viel Energie bis zum Auszug verbraucht wurde. So müssen keine Kosten übernommen werden, die eventuell durch Nachmieter/Nachbesitzer oder Sanierungsarbeiten entstehen. Sie bezahlen dadurch nur den Energieverbrauch, die Sie auch genutzt haben und können Streitigkeiten vermeiden.
Ein Umzug kann der passende Zeitpunkt für einen Anbieterwechsel sein
Ein Umzug ist besonders gut für einen Energieanbieterwechsel geeignet. Im Wechselantrag muss dann lediglich angeben werden, dass es sich um einen Neueinzug handelt und das Einzugsdatum vermerkt werden. Da der Wechsel zu einem neuen Versorger drei bis zehn Wochen dauern kann, sollte der Anbieterwechsel frühzeitig durchführt werden. Für den Anbieterwechsel benötigen Sie die Zählernummer des Strom- oder Gaszählers am neuen Wohnsitz. So kann der neue Energieversorger die Energiebelieferung gleich im Anschluss übernehmen. Für den Fall, dass sich der Lieferbeginn etwas verzögert, springt in der Zwischenzeit der örtliche Grundversorger ein und übernimmt die Ersatzversorgung.
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Welche Daten sind für den Wechselauftrag wichtig
Folgende Angaben sind wichtig, wenn bei einem Umzug der Energielieferanten gewechselt werden soll:
- PLZ, Name, Adresse, Geburtsdatum (Adresse des neuen Wohnorts angeben)
- Stromverbrauch (am bisherigen Stromverbrauch orientieren)
- Bei der Frage „Ziehen Sie an der angegebenen Adresse neu ein?“ auf „Ja“ klicken
- Datum des Neueinzugs angeben
- Zählernummer am neuen Wohnort (Beim Hausmeister oder Vormieter/Vorbesitzer erfragen)
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