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Wärmepumpen und Solaranlagen – Richtiger Versicherungsschutz für die Energiewende

Luftwärmepumpe

Wer sein Haus energetisch umrüstet, sollte sich auch über den geeigneten Versicherungsschutz Gedanken machen. In erster Linie denkt man bei der Anschaffung einer Wärmepumpe oder Solaranlage an technische Fragen, die Finanzierung oder Fördermittel. Den Versicherungsschutz haben die neuen Anlagen-Besitzer vielfach nicht auf dem Schirm.

Doch das kann sie teuer zu stehen kommen. So kosten  Wärmepumpen beispielsweise viel Geld und haben in kurzer Zeit immer mehr Diebe auf den Plan gerufen, die diese einfach bei passender Gelegenheit entwenden. Daher sollte man in Sachen Versicherungsschutz einige Dinge beachten.

Worin besteht beim Versicherungsschutz die Problematik?

Einfach gesagt: Eine Wohngebäudeversicherung kennt den Bereich Diebstahl nicht. Die Wohngebäudeversicherung leistet bei Leitungswasser-, Feuer-, Blitzschlag- sowie bei Sturm- und Hagelschäden. Sie deckt Schäden am Haus und an den fest eingebauten Gegenständen ab, einschließlich der Heizung. Eine Luft-Wärmepumpe oder auch Solaranlage steht aber in der Regel nicht im Haus. Diese befinden sich überwiegend außerhalb des Gebäudes und sind deshalb nicht automatisch mitversichert. Deshalb ist es wichtig, diese Geräte in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.

verbreitete Wärmepumpen-Systeme

Dies kann grundsätzlich mit einem eigenständigen Vertrag, speziell für Wärmepumpen oder Solaranlagen abgesichert werden. Empfehlung: Die erste Anlaufstelle sollte jedoch erst einmal die bestehende Gebäudeversicherung sein. Auch die Versicherer haben die Problematik erkannt und bieten mittlerweile Zusatzbausteine zur Gebäudeversicherung an, um den nötigen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Im zweiten Schritt sollte dann der angebotene Versicherungsschutz innerhalb der Gebäudeversicherung mit einem eigenständigen Vertrag im Preis-/Leistungsverhältnis abgeglichen werden.

Wenn beispielsweise ein Marder die Kabel- oder Schlauchverbindungen zerstört, ist dies im Regelfall nur über einen eigenständigen Vertrag versicherbar, es sei denn dass der Gebäudeversicherer auch “ Unbenannte-Gefahren“ einschließt.  Denn darin ist Diebstahl oder Beschädigung versichert und sichert Wärmepumpen oder Solaranlagen unbegrenzt vor allen Gefahren ab, die man heute noch gar nicht kennt.

Gebäudeversicherungen können bestimmte Schutzmaßnahmen für die Wärmepumpe verlangen

So kann eine Gebäudeversicherung beispielsweise bei einer Wärmepumpe verlangen, dass eine Umzäunung um das Grundstück oder um die Heizanlage selbst errichtet wird, um sie vor Dieben zu schützen. Eine weitere Auflage wäre z. B. die Installation an der Hauswand in einer schwerer zu erreichenden Höhe. So wäre es deutlich aufwändiger und auch auffälliger, die Anlage abzumontieren und zu stehlen, als wenn sie einfach recht ungeschützt im Garten oder vor dem Haus auf dem Boden steht.

Funktion einer Wärmepumpe

Eine weitere Empfehlung ist, nach sogenannten Mitwirkungspflichten zu fragen. Mitwirkungspflichten sind Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer erbringen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten. Wenn Mitwirkungspflichten verletzt werden, kann die Versicherung Teile der Leistung oder auch die komplette Leistung verweigern.

Auch ein zusätzlicher Haftpflichtschutz kann sinnvoll sein

Im Fall von Solar-, bzw. PV-Anlagen kann eine zusätzliche Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese verursacht zwar zusätzliche Kosten, deckt aber in der Regel eine höhere Bandbreite von Schäden ab, insbesondere eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Um die Frage zu beantworten, ob diese im Einzelfall wirklich sinnvoll ist, sollte der Leistungskatalog der Gebäudeversicherung mit jenem der PV-Haftpflichtversicherung vergleichen werden und die höheren Kosten und mit dem Versicherungsmehrwert gegeneinander abgewogen werden.

Bei Wärmepumpen, insbesondere bei Erdwärmepumpen ist eine Haftpflichtversicherung ratsam, welche mögliche Schäden an Dritten abdeckt. Wenn beispielsweise das Kühlmittel einer Wärmepumpe austritt, haftet der Eigentümer für entstandene Umweltschäden wie die Verunreinigung des Grundwassers. In diesem Fall leistet weder eine Wohngebäude- noch eine private Haftpflichtversicherung. Einzig eine Gewässerhaftpflichtversicherung kommt für diese Art von Schäden auf. Dieser Versicherungsschutz ist beispielsweise auch bei Ölheizungen mit einem unterirdischen oder außen liegenden Öltank üblich.

Was ist, wenn auf der Baustelle etwas passiert?

Solange eine Wärmepumpe nicht fest installiert ist, herrscht eine besonders große Diebstahlgefahr. Außerdem kann das Gerät gerade auf der Baustelle beschädigt werden. Deshalb sollte man die sogenannte Rohbau-Versicherung um den Schutz einer Wärmepumpe erweitern. Dies Rohbau-Versicherung gilt meist für 24 Monate und deckt Schäden ab, solange noch keine Wohngebäudeversicherung besteht.

Empfehlungen der Polizei zum Schutz vor Langfingern

Es wird empfohlen, die Wärmepumpe dort aufzustellen, wo sie von den Hausbesitzern oder Nachbarn gesehen werden kann, damit Diebe nicht ungestört arbeiten können. Von der Straße aus sollte die Sicht auf das Gerät hingegen möglichst eingeschränkt sein, damit keine Täter angelockt werden. Darüber hinaus sind sogenannte Abreißsensoren sinnvoll, welche an der Wärmepumpe angebracht werden und beim Wegnehmen einen Alarm auslösen. Auch diebstahlhemmende Befestigungsschrauben und ein Verschweißen der Schrauben und Muttern kann den Langfingern die Arbeit erschweren.

Auch elektronische Hilfsmittel, wie GPS-Module oder kleine Ortungsgeräte z. B. Apple AirTag und Samsung SmartTag können sinnvoll sein. Diese sollten verdeckt eingebaut werden. Auch haben viele Wärmepumpen inzwischen Anbindungen an Apps, in denen eine Meldung erzeugt wird, sobald die Verbindung zur Wärmepumpe verloren geht.

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