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Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2025 für die Sozialversicherung

Beitragszahlung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2025

Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2025 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 4.150,00 Euro ab dem 1. Januar 2025 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nun bei 66.150,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 6.150,00 Euro, beziehungsweise jährlich 73.800,00 Euro. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben und darüber eine Beitragserhöhung verursachen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung 2025

Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich erstmals die zu entrichtenden Beiträge nicht mehr zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 6.000,00 Euro auf nun 96.600,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 7.200,00 Euro auf nun auch 96.600,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Entwicklung Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung 1990 - 2024

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung 2025

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich erstmals die zu entrichtenden Beiträge auch nicht mehr zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 6.000,00 Euro auf 96.600,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 7.200,00 Euro auf nun auch 96.600,00 Euro jährlich.

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Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen im Jahr 2025 aus

Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2025 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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