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Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze 2021 für die Sozialversicherung

Beitragszahlung

Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden für die Sozialversicherung die Werte festgesetzt, welche für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2021

In der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze auch im Jahr 2021 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 1.800,00 Euro ab dem 1. Januar 2021 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe Grenze nun bei 58.050,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 5.362,50 Euro, beziehungsweise jährlich 64.350,00 Euro. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben dürfen.

Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung 2021

Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern steigt sie jährlich um 2.400,00 Euro auf 85.200,00 Euro an. In den neuen Bundesländern steigt sie jährlich um 3.000,00 Euro auf 80.400,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Steuer- und Sozialabgaben an den Gesamtarbeitskosten in Deutschland im Jahr 2019

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung 2021

Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich die zu entrichtenden Beiträge auch zwischen Ost und West. In den alten Bundesländern erfolgt eine Anhebung um jährlich 2.400,00 Euro auf 85.200,00 Euro, in den neuen Bundesländern hingegen um 3.000,00 Euro auf 80.400,00 Euro jährlich.

Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen im Jahr 2021 aus

Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2021 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.

Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte

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