Es kann verschiedene Gründe geben, zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu wechseln oder einen bestehenden Vertrag zu kündigen. Vielleicht zu teuer, zu wenig Leistung oder schlicht weg ein überflüssiger Versicherungsschutz. Verbraucher sollten allerdings auch einige wichtige Punkte im Blick behalten. So möchten sich manche Kunden aus einem bestehenden Versicherungsvertrag lösen, da sie mit ihrem Anbieter nicht mehr zufrieden sind oder beispielsweise bessere Angebote finden. Ein Wechsel kann deshalb durchaus sinnvoll sein, da unter den Versicherern ein starker Wettbewerb herrscht.
Mit besseren Konditionen sollen oft neue Kunden angelockt werden
Grundsätzlich ist es zu empfehlen Verträge regelmäßig zu überprüfen, denn je älter eine bestehende Versicherung ist, um so mehr kann eine Kündigung, bzw. Umstellung in einen aktuelleren Tarif sinnvoll sein. Denn es ist bei Versicherungen üblich, dass die Bestandskunden teilweise schlechter behandelt werden als Neukunden. Deshalb ist es sinnvoll verschiedene Anbieter und Tarife zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Denn kein Versicherer ist bei allen Vertragssparten ein Top-Anbieter. Bei einer hohen Anzahl entstandener Schäden ist es manchmal sogar sinnvoll, der Kündigung des Versicherers zuvorzukommen. Denn wenn sich abzeichnet, dass eine Versicherung einen Vertrag wegen einer schlechten Schadenbilanz auflösen wird, ist die Kündigung durch den Versicherer ein erhebliches Hindernis, einen neuen Vertrag abschließen zu können. Denn ein neuerer Versicherer fragt immer nach, von wem der vorige Vertrag gekündigt wurde. Wenn dieser vom Versicherer gekündigt wurde, ist es unter Umständen schwierig, einen neuen Anschlussvertrag zu bekommen.
Fristen und Bedingungen sollten beachtet werden
Je nach Versicherungsvertrag unterscheiden sich auch die Voraussetzungen und Fristen für eine Kündigung. So gilt für eine ordentliche Kündigung in der Regel eine Frist von drei Monaten bei Sachversicherungen, wie Haftpflicht, Hausrat oder Rechtsschutz. Bei einer Kfz-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist dagegen nur einen Monat nach Zustellung der Beitragsrechnung. Bei einer Lebens- oder Krankenversicherung kann der Vertrag ordentlich zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Allerdings können sich Verbraucher nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt von den Versicherungen lösen, sondern nur zum Ende des Versicherungsjahres. Dies dauert oft nicht vom 1. Januar bis 31. Dezember, sondern geht über zwölf Monate ab dem Beginn der Versicherung.
Wann ergibt sich die Möglichkeit einer Sonderkündigung?
Versicherungsverträge lassen sich aber auch ohne eine Rücksicht auf die regulären Kündigungsfristen beenden, wenn es dafür einen besonderen Grund gibt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel anhebt, ohne mehr Leistungen anzubieten. Eine Sonderkündigung muss dann spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird die Kündigung dann zu dem Zeitpunkt, ab dem der höhere Beitrag zu bezahlen wäre. Ein solches Kündigungsrecht besteht auch dann, wenn der Beitrag gleich bleibt und sich der Versicherungsschutz aber reduzieren wird oder der Versicherer beispielsweise einen Selbstbehalt einführt, diesen erhöht oder die Versicherungssumme herabsetzt. Eine weitere Sonderkündigungsmöglichkeit besteht, wenn man einen Schaden über die Versicherung abgewickelt hat, dann kann den Vertrag außerordentlich innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen gekündigt werden. Gleiches gilt, wenn der Versicherer sich weigert, den eingetretenen Schaden zu ersetzen.
Aber Achtung: Auch der Versicherer kann vom Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall Gebrauch machen. Dies führt dann zu der oben bereits erwähnten unangenehmen Situation, dass einem neuen Versicherer die Kündigung durch den Vorversicherer angezeigt werden muss. Je nach Versicherungsart können weitere anerkannte Gründe für eine Sonderkündigung hinzukommen, etwa aufgrund einer besonderen Lebenssituation: Doppelversicherung, nach einem Todesfall oder bei einem Fahrzeugwechsel.
Verträge immer besser schriftlich kündigen
Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per Email möglich. Zu beachten ist, dass man im Erstfall eine fristgerechte Kündigung nachweisen kann. Hier gibt es den Brief per Einschreiben oder bei Versand per Fax den Sendebericht, die bisher vor Gericht Bestand hatten. Bei einer Kündigung per Email ist auch möglich, sich den fristgerechten Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen zulassen. Denn der Versicherte muss im Zweifel nämlich nicht nur beweisen, dass er die Kündigung abgeschickt hat, sondern dass diese auch fristgerecht beim Versicherer eingegangen ist. Bei Sonderkündigungen muss zwingend immer der Grund genannt werden, was bei einer ordentlichen Kündigung nicht nötig ist.
Auf einen lückenlosen Versicherungsschutz achten
Wer einen Versicherungsschutz beendet, der sollte darauf achten, gegen alle unkalkulierbaren Risiken geschützt zu sein. Der größte anzunehmende Schaden sollte stets versichert sein. Bei der Kündigung von Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es außerdem wichtig, einen lückenlosen Versicherungsschutz nachzuweisen, bzw. sicherzustellen. Denn ohne eine lückenlose Kfz-Haftpflicht droht eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs durch die Zulassungsstelle. Deshalb ist es empfehlenswert, Verträge nur zu kündigen, wenn man eine Alternative hat und durch den Wechsel keine Schutzlücken entstehen.
Nicht vergessen an Kündigungsfolgen zu denken, denn bei einigen Versicherungsverträgen gelten Besonderheiten
Bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine besondere Vorsicht geboten. Geht es beispielsweise um bessere Konditionen, sollte man eindringlich prüfen, ob man noch einen gleichwertigen Versicherungsschutz erhalten kann. Denn mit einem höherem Eintrittsalter steigen oft auch die Beiträge oder es fällt möglicherweise inzwischen die Gesundheitsprüfung durch gesundheitliche Beeinträchtigungen ungünstiger aus. Dann erhalte man im Ernstfall überhaupt keinen neuen Vertrag oder nur einen mit dem Ausschluss von Risiken aus Vorerkrankungen.
Der Vertrag für eine staatlich geförderte Rürup-Rente (Basis-Rente) ist nicht kündbar. Es ist nur möglich ihn beitragsfrei zu stellen. Das habe den Vorteil, dass bereits gezahlte Beiträge weiter verzinst würden. Für eine Beitragsfreistellung können aber je nach Anbieter Gebühren fällig werden und die Rente im Alter wird dann geringer ausfallen.
Ein Riester-Vertrag kann zwar gekündigt werden, allerdings muss dann aber die staatliche Förderung zurückzahlt werden.
Vorlagen für Kündigungsschreiben
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