Das Baukindergeld steht Familien, welche ein Haus oder eine Immobilie kaufen oder bauen und selbst einziehen zu. Ein wichtiger Stichtag ist hierfür der 31. März 2021. Ursprünglich sollte das Baukindergeld bereits zum 31. Dezember 2020 auslaufen, wurde dann wegen der Corona-Pandemie um 3 Monate verlängert. Bis spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen. Spätestens nach sechs Monaten, nachdem der Einzug erfolgte, muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt worden sein. Maßgeblich dafür ist die amtliche Meldebestätigung. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember 2023 unter Einhaltung aller Förderbedingungen gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld
Das Baukindergeld können Familien mit mindestens einem Kind in Anspruch nehmen. Das Kind muss bei Antragsstellung unter 18 Jahre alt sein und mit in die neue Immobilie einziehen. Für jedes im Haushalt gemeldete minderjährige Kind können Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über zehn Jahre und somit insgesamt 12.000 Euro erhalten. Der Antrag für das Baukindergeld wird bei der KfW-Bank über das KfW-Zuschussportal gestellt.
Voraussetzungen für das Baukindergeld
- Die Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. die Erteilung der Baugenehmigung für das Haus oder die Eigentumswohnung muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen.
- Das Haus oder die Wohnung muss selbstgenutzt sein.
- Das Baukindergeld wird nur für Kinder gezahlt, welche am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre alt sind, mit im Haushalt leben und für die man Kindergeld bekommt.
- Das Haus oder die Wohnung, für das Baukindergeld beantragt wird, ist die einzige Wohnimmobilie. Wer beispielsweise bereits ein Haus geerbt hat, bekommt keinen Zuschuss.
- Das zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind können 15.000 Euro hinzukommen. Für Familien mit zwei Kindern gilt also ein maximal zu versteuerndes Haushaltseinkommen von 105.000 Euro, bei drei Kindern sind es 120.000 Euro usw.
- Das neue Zuhause muss sich in Deutschland befinden.
Was ist beim Zweiterwerb von Wohneigentum zu beachten?
Baukindergeld erhalten nur diejenigen, die als Familie erstmalig ein Eigenheim erwerben. Ein Beispiel: Eine Familie, die nach der Geburt des ersten Kindes zunächst eine Eigentumswohnung gekauft hat und später ein Haus erwirbt, hat KEINEN Anspruch auf Baukindergeld. Allerdings: Wer in der Vergangenheit eine Eigenheimzulage erhalten hat, kann auch Baukindergeld erhalten. Voraussetzung dazu ist, dass die mit der Eigenheimzulage geförderte Wohnimmobilie inzwischen wieder verkauft wurde.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht das Sparpotenzial
Für einen Baukredit in Höhe von 200.000 Euro mit einer 15-jährigen Sollzinsbindung bei einem effektiven Jahreszins von 1,80 Prozent sowie einer Kreditrate von monatlich 800 Euro und einer jährlichen Anfangstilgung von 3,0 Prozent wären über die Kreditlaufzeit knapp 41.000 Euro an Zinszahlungen zu leisten. Bringt die Familie mit zwei Kindern das Baukindergeld als jährliche Sondertilgung ein, reduziert sie die Zinsbelastungen auf etwa 35.000 Euro – und hat zugleich die Restschuld merklich verringert.
Für Käufer und Bauherren mit Baukindergeldanspruch gilt aber trotzdem, dass der Traum von den eigenen vier Wänden nach wie vor nur mit ausreichend Eigenkapital zu verwirklichen ist. Ohne eigenes Geld ist keine solide Baufinanzierung gewährleistet.
Weitere Informationen zu der Beantragung werden auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung gestellt.
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