Für Führerscheine wurde innerhalb der Europäischen Union (EU) jetzt ein Ablaufdatum vorgeschrieben, weshalb alte Papier- und Kartenführerscheine die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen. Damit setzt Deutschland eine im Jahr 2006 festgelegte EU-Richtlinie um. Damit es bei den zuständigen Behörden zu keinem Antrags-Chaos kommt, erfolgt die Umstellung der Führerscheine stufenweise ab dem Jahr 2022. Die Umtauschfristen sind gestaffelt nach dem Jahr der Führerscheinausstellung oder dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers und sind großzügig ausgelegt. Wann wer an der Reihe ist, können Sie hier nachlesen.
Führerschein im neuen Format und befristeter Laufzeit
Wer erst ab 2013 seinen Führerschein gemacht hat, dem ist das neue Format bereits bekannt. Der Führerschein gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Bis spätestens 2033 müssen jedoch noch 45 Millionen alte Führerscheine eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt. Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Wichtig zu wissen ist, dass das „Verfallsdatum“ nur für das Dokument gilt und die Fahrerlaubnis an sich nicht verfällt. Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes, sowie des Inhaber-Fotos, ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand.
Neue Führerscheine gibt es nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Wer wann mit der Umtauschpflicht an der Reihe ist, wird gestaffelt nach Ausstellungs- beziehungsweise Geburtsdatum der Führerscheininhaber geregelt. Es werden dabei zwei Unterscheidungen gemacht:
- für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist für das Umtauschdatum das Geburtsjahr des Führerscheininhabers relevant
- für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, ist das Jahr der Ausstellung relevant
Der früheste Umtauschtermin ist im Jahr 2022 und betrifft vor allem ältere Fahrer. Zunächst sind die Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert. Die Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein zulegen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in neue Dokumente eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.
Tabellarische Aufstellung der Umtauschtermine
Führerscheine bis 1998 | |
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Stichtag bis zum Umtausch |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine ab 1999 | |
Ausstellungsjahr | Stichtag bis zum Umtausch |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19.01.2033 |
FAQ – Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch
Wann wird sofort ein neuer Führerschein benötigt?
Unerlässlich ist der Umtausch, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerscheine erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines neuen Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden. Internationale Führerscheine werden beispielsweise in den USA benötigt. Wer also schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat benötigt, kann bei der zuständigen Behörde mit dem alten Führerschein und einem neuem Foto das neue Dokument beantragen.
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?
Nein, denn beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Die bisherige Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Wo wird der alte Führerschein umgetauscht und welche Dokumente werden benötigt?
Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin zu buchen. Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von rund 25 Euro
Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken.
Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Wenn man vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen jedoch von einer Geldbuße absehen.
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