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Steigende Energiepreise: Verbraucher sollten ihren Gas- oder Fernwärmezähler am 01.04. ablesen

Energiekosten

Gas und Fernwärme werden ab dem 1. April 2024 wieder teurer, denn dann gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nicht mehr. Diese Maßnahme auf Gas und Fernwärme war ab Oktober 2022 von der Bundesregierung eingeführt worden, um die hohen Energiepreise für die Verbraucher abzufedern. Die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme steigen dann wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent. Deshalb müssen sich Verbraucher auf höhere Energiekosten einstellen. Das können Betroffene nun tun.

Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme wieder bei 19 Prozent

Zum 1. April 2024 steigen die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme wieder von 7 auf 19 Prozent. Deshalb ist Verbrauchern, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden zu empfehlen, ihren Zählerstand abzulesen und diesen an den Lieferanten zu übermitteln. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die verbrauchte Energie auch zum korrekten Preis abrechnet wird. Dies bedeutet, dass der Verbrauch vor dem 1. April zum ermäßigten und der Verbrauch ab dem 1. April mit dem regulären Steuersatz abgerechnet werden.

Ablesen vom Zählerstand auch zu anderen Anlässen zu empfehlen

Sinnvoll sei dies grundsätzlich immer zum Ende einer Abrechnungsperiode, die meist am Jahresende liegt. Aber auch wenn sich die Preise ändern oder der Lieferant gewechselt wird, ist die persönliche Notierung vom Zählerstand angeraten. Denn wenn der Energieversorger keine Verbrauchsdaten, darf er die Verbräuche schätzen, was zu falschen Zuordnungen und im Ergebnis höheren Rechnungen führen kann.

Was ist Ihnen wichtiger: rasche Energiewende oder günstige Strompreise?

Verbraucher haben jedoch aufgrund der Mehrwertsteueranpassung nicht das Recht, den Energieliefervertrag außerordentlich zu kündigen. Wenn der Energieversorger gleichzeitig aber auch über eine Preisanpassung informiert, muss man genauer hinsehen. Denn wenn sich beispielsweise der Arbeitspreis ändert, kann man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen günstigeren Anbieter aussuchen.

Ein Anbieterwechsel ist nur bei Gaslieferanten möglich

Ein Wechsel des Energieversorgers kommt jedoch nur für Gaskunden infrage, da Fernwärmekunden neben ihrem lokalen Anbieter keine weitere Auswahlmöglichkeit haben. Für Gaskunden kann es sich aber gerade jetzt lohnen, die Preise zu vergleichen und Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. Da in der letzten Zeit die Preise für Strom und Gas wieder gesunken sind, kann man damit die Umsatzsteueranpassung möglicherweise kompensieren.

Die Mehrkosten durch die Mehrwertsteueranpassung bewegen sich bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei rund 220 Euro pro Jahr. Bei einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden bei rund 50 Euro bei den aktuell im Vergleichsrechner verfügbaren Tarifen.

Tipp

Regelmäßig den Strompreis und den Gaspreis vergleichen und bei Bedarf zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

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