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Schäden durch Starkregen und Hochwasser – Was ist für die Schadenregulierung mit der Versicherung zu beachten

Überschwemmung

Die schweren Unwetter mit starken Regenfällen und Überflutungen verursachten in weiten Teilen Deutschlands große Schäden und hat viele Menschen tragisch getroffen. Viele haben alles verloren und mein Mitgefühl gilt von ganzem Herzen all denen ganz besonders, die einen geliebten Menschen verloren haben. Die Versicherungsbranche ist hier insgesamt gefordert, rasch und wirklich einfach zu helfen. Häufig kann der Nachweis zu beschädigten oder zerstörtem Hab und Gut nicht erbracht werden, Sachverständige können nicht schnell genug begutachten und zerstörte Gegenstände müssen alsbald entsorgt werden.

WICHTIG: Umfassende Dokumentation der Schäden

Viele Betroffene möchten sofort, wenn sich das Chaos lichtet, beginnen aufzuräumen. Es ist jedoch enorm wichtig, dass sie den Zustand von Hausrat oder dem Wohngebäude vorab dokumentieren! Grundsätzlich ist es wichtig zu prüfen, ob ein Versicherungsschutz für die Elementarschäden besteht. Danach sollte man sich mit seinem Gebäude- oder Hausratversicherer in Verbindung zu setzen und klären, welche Anforderungen an die Schadenregulierung erwartet werden. Dies ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die meisten Versicherer haben bestimmte Pauschalbeträge, die ohne Nachweise reguliert werden. Unabhängig davon sollte jeder Betroffene den Schaden mit aussagekräftigen Fotos oder Videoaufnahmen in Detail- und Gesamtansicht so genau wie möglich dokumentieren.

Natur­ka­ta­stro­phen in Deutsch­land 2002-2019

Hierbei sollten insbesondere die beschädigten Gegenstände oder Gebäudeteile gut zu sehen sein. Fotos oder Videos können in diesem Fall am besten aus unterschiedlichen Entfernungen und Richtungen aufgenommen werden. Klären Sie mit ihrem Versicherer, ob beschädigte Gegenstände bis zum Ende der Schadenregulierung auf bzw. bis der Entsorgung zugestimmt wurde, aufgehoben werden müssen. Danach kann alles entsorgt werden, was entsorgt werden muss. Versicherungsnehmer können in dieser ungewöhnlichen Situation zerstörte Dinge nicht unbedingt immer aufbewahren oder sie sind schlichtweg nicht mehr vorhanden. Anhand der gemachten Aufnahmen kann dann jedoch nachvollzogen werden, welche Schäden eingetreten sind.

Zeitnahe Schadenmeldung an den Versicherer

Für eine schnelle Bearbeitung haben die meisten Versicherer direkte Email-Adressen eingerichtet, bei denen die Bearbeitung bevorzugt stattfindet. Die meisten Telefon-Hotlines dürfen dagegen überlastet sein. Von den meisten Versicherern ist mir bekannt, dass diese mit Hochdruck an der Abarbeitung der Schadenfälle arbeiten. Bitte beachten Sie: Je genauer der Schaden dokumentiert wird, umso einfacher kann der Versicherer diesen regulieren. Wichtig ist auch: Veranlassen Sie zwingend notwendige und erforderliche Reparaturen (Notreparaturen), damit sich der Schaden nicht unnötig vergrößern kann und Folgeschäden minimiert werden. Bei der Schadenmeldung ist es wichtig folgende Angaben zu machen:

  • Angabe des Schadentags sowie Schilderung des Schadenhergangs und der Schadenursache: Was ist wann, wo und wie passiert?
  • Insbesondere bei Überschwemmungsschäden wird eine detaillierte Schilderung, ob das Grundstück überschwemmt war, wo das Wasser herkam und wie es in das Gebäude eingedrungen ist (z. B. niederschlagsbedingte Überschwemmung, über die Ufer getretener Fluss oder Rückstau) benötigt.
  • Bei Rückstauschäden: Ist eine Rückstausicherung vorhanden und wenn ja, wann wurde diese zuletzt gewartet

Welche Schäden ersetzt die Elementarschadenversicherung?

Der Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung übernimmt u. a. die Kosten für:

  • Reparaturen im und am Haus und an Nebengebäuden wie z. B. der Garage,
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes,
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes,
  • die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses,
  • eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle, wenn das Haus unbewohnbar ist.

Der Elementarschutz in der Hausratversicherung sichert den kompletten Hausrat ab:

  • übernimmt die Reparaturkosten für das gesamte beschädigte Inventar
  • erstattet den Wiederbeschaffungspreis, wenn das Hab und Gut zerstört ist.

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