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KfW – Anpassung der BEG-Richtlinien zu den Programmen 261/263

KfW Förderprogramme

Gemäß der Änderungsbekanntmachung des BMWK zu den Richtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die am 28. Juli 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen gestrichen. Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung von Effizienzhäusern / Effizienzgebäuden (BEG WG /BEG NWG) sind demnach auch mit Gas aus erneuerbaren Energien (z.B. Biogas) betriebene Wärmeerzeuger nicht mehr förderfähig.

KfW Förderung von Effizienzhäusern hat sich kurzfristig grundlegend geändert

Vorrangig geht es um die Änderungen für Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Wichtig ist, dass die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW Bank), die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entfällt komplett. Für ein Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der maximale Zuschuss 18.000 Euro.

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Klarstellung zum Förderausschluss von gasbetriebenen Wärmeerzeugern

Seit dem 15. August 2022 gibt es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Für den Neubau von Einfamilienhäusern steht eine KfW Förderung 2022 nur noch bereit, wenn das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, kurz QNG, vorliegt. Die Einstufung als Effizienzhaus 40 NH ist absolute Voraussetzung für Fördergelder der staatlichen Förderbank KfW. Um das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ zu erlangen, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben.

Der höchste Standard, der die Effizienzhaus-Riege ergänzt, ist das Effizienzhaus Plus. Dabei handelt es sich um Plusenergiehaus-Konzepte, die mittels Photovoltaikanlage oder Windrad mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Wichtige Bestandteile sind unter anderem Haushaltsgeräte mit den Energieeffizienzklassen A++ oder höher sowie ein intelligentes Energiemanagement, das möglichst viel Strom der Eigennutzung zuführt. Die Überschüsse werden ins öffentliche Netz gespeist oder zum „Betanken“ eines hauseigenen Elektromobils genutzt.

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