Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Risikolebensversicherung nicht
Hier im Risikolebensversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Risikolebensversicherung – von A wie Annuitätendarlehen bis Z wie Zahlbeitrag. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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Annuitätendarlehen
Eine besondere Form der Risikolebensversicherung ist die sogenannte Darlehens- oder Restschuldlebensversicherung, diese dient zur Absicherung von Annuitäten- und Hypotheken-Darlehen. Bei den meisten Kreditinstituten ist diese Versicherung sogar Pflicht und Voraussetzung zur Darlehensvergabe.
Beitragsberechnung
Die Beitragsberechnung einer Risikolebensversicherung erfolgt auf Grundlage verschiedener risikorelevanter Faktoren, wie z.B. dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beruf, Sterbewahrscheinlichkeit und anderen individuellen Merkmalen.
Darlehenssicherung
Risikolebensversicherungen können unter anderem auch zur Darlehens- und Restschuldabsicherung verwendet werden. Sie trägt so zur Darlehenssicherung von Tilgungsraten des Annuitätendarlehens bei.
Erlebensfallversicherung
Lebensversicherungen werden unterschieden in sogenannte Erlebensfall- und Todesfallversicherungen. Bei den Erlebensfallversicherungen handelt es sich um Versicherungen die auch im Erlebensfall des Versicherten Leistungen erbringen, wie es bei Kapitallebensversicherungen der Fall ist. Reine Todesfallversicherungen hingegen leisten nur wenn die versicherte Person während der festgelegten Vertragslaufzeit verstirbt, wie es bei Risikolebensversicherungen der Fall ist.
Fallende Versicherungssumme
Risikolebensversicherungen gibt es mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme. Die Wahl der Versicherungsart ist dabei abhängig vom Zweck der Risikolebensversicherung.
Nachlass
Der Nachlass (auch Erbschaftsmasse genannt) ist die Gesamtheit des Vermögens und der Verbindlichkeiten (Schulden), die eine Person bei ihrem Tod hinterlässt. Er umfasst Immobilien, Bargeld, Bankkonten, Wertgegenstände sowie private Sammlungen und geht laut Gesetz auf die Erben über. Der Nachlass beinhaltet auch den digitalen Nachlass.
Risikolebensversicherungs-Lexikon – Anfangsbuchstabe W
Widerinkraftsetzung
Wiederinkraftsetzung bezeichnet die Reaktivierung eines zuvor ruhend gestellten, gekündigten oder beitragsfrei geschalteten Versicherungsvertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz ohne Abschluss eines komplett neuen Vertrags fortzuführen, oft nach Zahlung rückständiger Beiträge, erfordert jedoch häufig eine erneute Gesundheitsprüfung.
Zahlbeitrag
Der sogenannte Zahlbeitrag ergibt sich aus dem Bruttobeitrag abzüglich der laufenden Überschussbeteiligung und ist nichts anderes als der tatsächlich zu zahlende Netto-Beitrag für die Risikolebensversicherung.