Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nicht

Hier im Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – von A wie Angemessenheitsprüfung bis V wie Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abstrakte Verweisung
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Angemessenheitsprüfung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, fragt BU-Versicherer immer danach, wie viel man verdient. Denn man kann die BU-Rente nicht willkürlich hoch wählen. Bei Schülern, Studenten, Hausfrauen/Männer, die noch nichts verdienen hat jede Versicherungen Höchstrenten, die versicherbar sind. Besteht bereits ein Einkommen, kann nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens versichert werden. Mehr als man verdienst, kann man nicht absichern.

Beitragsbefreiung
Nach Anerkennung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen wird die BU-Rente in der vereinbarten Höhe bezahlt. Darüber hinaus müssen für die Dauer der Berufsunfähigkeit auch keine weiteren Beiträge gezahlt werden.

Berufsunfähigkeits­versicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Bei der Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn das Versicherungsunternehmen erfährt, dass etwas fehlt oder falsch beantwortet wurde, kann es wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung von dem Vertrag zurücktreten. Tipp: Bitte die Fragen immer akribisch beantworten und dazu am besten den Arzt fragen, was in der Patientenakte steht.