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Diebstahl aus dem Garten – Eine Hausratversicherung bietet Schutz

Haus mit Pool

Die Sommerzeit ist für viele auch Gartenzeit. Allerdings nutzen auch „Langfinger“ diese Saisonzeit für erhöhte Aktivitäten. Deshalb sollte auch die Hausratversicherung immer auf dem neuesten Stand gehalten werden, denn über ein Balkonkraftwerk gab es beispielsweise vor einigen Jahren versicherungstechnisch noch nichts zu besprechen. So sind über eine Hausratversicherung auch viele Gegenstände im Garten des Versicherungsgrundstücks bei Diebstahl abgesichert, was jedoch vielen Versicherten nicht so klar ist – so zum Beispiel auch, wenn man verreist ist.

Saisonale Ereignisse und neue Technik finden sich viele

Grillen Sie gerne im eigenen Garten? Nutzen Sie einen Rasenmähroboter oder haben Sie sich schon eine Steckersolaranlage zugelegt? Klar, dass Fragen wie diese die Aufmerksamkeit viel eher wecken, als ein durcharbeiten der Versicherungsbedingungen der bestehenden  Hausratversicherung, inwieweit „moderne“ Anschaffungen im bestehenden Vertrag mitversichert sind. Auch deshalb, da viele nicht wissen, dass die Hausratversicherung auch Risiken außerhalb des Hauses versichert. Darum sollte man sich gerade bei Neuanschaffungen damit beschäftigen und einen umfangreichen Versicherungscheck durchführen.

Diebstahlgefahr für kostspielige Gartengeräte

Gartenwerkzeuge, Grills und Gartenmöbel – jeder Eigentümer eines Garten am Haus weiß: Summiert man die Werte aller Gartengeräte, befinden sich in manch einem Garten kleine Vermögen. Und es kommen immer neue Werte dazu: So steigt zum Beispiel der Absatz von Mährobotern seit Jahren an – und auch Outdoorküchen erleben einen Hype. Besonders gefragt sind aktuell Steckersolaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke), die auch im Garten aufgestellt werden können.

Doch alle kompakten Gartengeräte haben ein Problem: Sie sind meist leicht aus dem Garten entwendbar. Insbesondere in der Reisezeit besteht eine erhöhte Diebstahlgefahr und deshalb ist in der Hausratversicherung der Diebstahlschutz auch für viele Gartenhelfer auf dem eigenen Versicherungsgrundstück vorhanden. Voraussetzung: Man verfügt über ein aktuelles und ausreichendes Leistungspaket für die persönlichen Bedürfnisse.

Schutz bei Diebstahl aus dem Garten

Schon in mittleren Leistungspaketen befinden sich in der Hausratversicherung bis zu fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme bei Diebstahl von Gartengeräten auf dem Versicherungsgrundstück. Wichtig: Ein Diebstahl muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Versichert sind beispielsweise:

  • Gartenmöbel
  • Outdoorküchen
  • Gartengeräte
  • Gartenskulpturen
  • Wäsche und Bekleidung
  • Kinderspiel- und Sportgeräte (ohne Fahrräder)
  • Wäschespinnen
  • Gartenroboter
  • Grills
  • Steckersolaranlagen (Balkonkraftwerke)

Gut zu wissen: Auch bei Brand versichert

Auch bei Feuer sind Gartengeräte inkl. Mährobotern, Gartenmöbel, Grills, Wäschespinnen und Outdoorküchen auf dem Versicherungsgrundstück bis fünf Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Balkonkraftwerke: Boom hält an und deshalb ist ein Vertragscheck angeraten

Der Boom für Steckersolaranlagen reißt nicht ab: Allein im ersten Halbjahr 2024 wurden in Deutschland 152.000 Anlagen angemeldet  – ein Zuwachs von 52 Prozent im Vergleich zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023. Standardmäßig sind diese Anlagen gegen Grundgefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasserschäden und Diebstahl in der Hausratversicherung abgesichert. Empfehlung: Den Vertrag überprüfen, ob es vom Versicherer mittlerweile ein Zusatzpaket speziell für Steckersolaranlagen/Balkonkraftwerke gibt. Dann können zum Beispiel auch Material-, Ausführungs- und Bedienfehler abgesichert werden.

Mehr dazu unter:
Balkonkraftwerk richtig versichern: Schutz für mobile Solaranlagen

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