Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.
Sie sorgen sich das ihr Schadensfreiheitsrabatt verjähren könnte?
Ihre Sorge ist unbegründet. Alles was Sie beachten sollten, ist sich rechtzeitig Nachweise vom Versicherungsunternehmen ausstellen zu lassen, bei dem die Schadenfreiheitsklasse das letzte mal verwendet wurde. Dann kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auch zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. nach 15 Jahren, wieder genutzt werden.
Bescheinigung ausstellen lassen
So ist die Versicherung als solche nur innerhalb von sieben Jahren verpflichtet Daten zu speichern. Daher ist man gut beraten sich bei Ende jeder Versicherungszeit sofort eine Bescheinigung über schadenfreie Jahre ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann theoretisch auch in 20 Jahren noch nachweisen das Ihnen ein bestimmter Schadensfreiheitsrabatt zusteht.
Ruhende Verträge überprüfen
Sie haben derzeit keine Versicherung, hatten aber eine gewisse Schadenfreiheitsklasse? Zögern Sie nicht, sich von Ihrem alten Versicherer eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Sicher ist sicher. Irgendwann könnte sich dies für Sie auszahlen. Diese Bescheinigung können Sie jederzeit nutzen wenn Sie ein neues Versicherungsverhältnis eingehen. Und sei es erst in einigen Jahren.
Auch wenn Ihre letzte Versicherung länger her ist als sieben Jahre lohnt es auf alle Fälle beim alten Versicherer nach zu fragen. Denn das er die Daten mittlerweile löschen darf, muss nicht heißen, dass er es auch getan hat.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
So können Sie bei Versicherungsprämien richtig sparen
Kündigungsfristen bei Versicherungen
Versicherungspolicen nach einem Todesfall handhaben
[…] Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes Privatvermögen von Vereinsvorständen absichern Versicherungspolicen nach einem Todesfall handhaben […]
[…] Der Durchschnittskosteneffekt Muskelhypothek: Was ist bei der Eigenleistung zu beachten Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes […]
[…] Entscheidende Lebenssituationen beim Vermögensaufbau Warnwesten ab 1. Juli 2014 Pflicht Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes […]
[…] Entscheidende Lebenssituationen beim Vermögensaufbau Warnwesten ab 1. Juli 2014 Pflicht Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes […]
[…] Sie sorgen sich das Ihr Schadensfreiheitsrabatt verjähren könnte? Ihre Sorge ist unbegründet. Alles was Sie beachten sollten ist, sich rechtzeitig Nachweise vom Versicherungsunternehmen ausstellen zu lassen. Dann kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder genutzt werden.https://www.efinanz24.de/verjaehrung-des-schadensfreiheitsrabattes/ […]
[…] Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes Wie sicher ist ihr Haus – Test mit dem Online-Hausrundgang Versicherungspolicen nach einem Todesfall handhaben […]
[…] Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes Günstiger als ein Dispo Finanzcheck für Berufsstarter wichtig […]
[…] Verjährung des Schadensfreiheitsrabattes Wie sicher ist ihr Haus – Test mit dem Online-Hausrundgang Richtige Steuerklassenwahl für frisch Vermählte Paare […]
[…] Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.https://www.efinanz24.de/verjaehrung-des-schadenfreiheitsrabattes-bei-der-kfz-versicherung/ […]