Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Haftpflichtversicherung nicht?
Hier im Haftpflichtversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Haftpflichtversicherung – von A wie Amtshaftpflichtversicherung bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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Allmählichkeitsschäden
Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich um einen Sachschaden, der aufgrund der allmählichen Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (zum Beispiel Schnee und Hagel) oder auch Rauch, Ruß und Staub entsteht.
Amtshaftpflichtversicherung
Die Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitiert man von dem speziell auf den Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeidet mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte finanzielle Folgen.
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitiert man von dem speziell auf den Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeidet mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte finanzielle Folgen.
Fahrlässigkeit
Im Versicherungsrecht geht es beim Thema Fahrlässigkeit konkret um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch sein Verhalten begünstigt und so letztlich verursacht hat. Anders gesagt: Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die auf einem eigenen nicht selbst genutzten Grundstück entstanden sind. Die Versicherung deckt sowohl Schäden an Personen als auch an Sachen ab. Als Eigentümer einer Immobilie ist man verpflichtet, das Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten.
Vorsätzlichkeit
Wichtig zur Abgrenzung der Fahrlässigkeit ist zudem, dass der Schaden nicht das Ziel des Handelns gewesen ist. Die betreffende Person nimmt zwar die Möglichkeit in Kauf, dass er entstehen könnte, legt ihr Handeln aber nicht aktiv darauf an. Andernfalls spricht man von Vorsatz. Vorsätzlich verursachte Schäden werden grundsätzlich nicht von Versicherungen ersetzt. Der Geschädigte hat in allen Fällen Anspruch auf Schadenersatz. Wenn die Versicherung nicht greift, muss der Schadenverursacher persönlich dafür aufkommen.
Zeitwert
Der Zeitwert bezeichnet den Wert einer Sache nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls. Er wird typischerweise bei der Regulierung von Schäden bei der Haftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung verwendet.