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Wie sind bei einem Unwetter entstandene Schäden versichert

Gewitter

Immer wieder entstehen durch schwere Unwetter erhebliche Sachschäden und es können auch Todesopfer zu beklagen sein. Durch Starkregenfälle besteht die Gefahr von lokalen Überflutungen, Hagelschauer können Dachfenster oder Markisen zerstören und starke bis stürmische Böen können für umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer sorgen.

Es gibt keine Universalversicherung für Unwetterschäden. Als Mieter sollten Sie unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Hauseigentümer benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Für Schäden an Fahrzeugen kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung auf. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten, beachten müssen und wie welcher Schaden versichert ist, haben wir in dem folgenden Beitrag zusammengefasst.

Welche Schäden können bei Unwetter entstehen

Wenn vom Sturm Dachziegel abgedeckt werden, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume Fassaden und Fensterscheiben vom Haus oder seiner Nebengebäude beschädigt werden, dann kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Sturm ab Windstärke 8 vorgelegen hat. Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau wegen einer überfüllten Kanalisation, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung. Diese muss in der Wohngebäudeversicherung und auch in der Hausratversicherung als Zusatzbaustein vorhanden sein. Über die Hausratversicherung werden alle Schäden am Wohnungsinventar abgesichert.

Wenn beispielsweise durch einen Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar werden, dann ist der Hausratversicherer der Ansprechpartner dafür. Bei Schäden die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag am Auto entstanden sind, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Entschädigung. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich, wenn kein zusätzlicher Selbstbehalt vereinbart ist, in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.

Was ist nach einem Schaden zu tun

Wichtig ist, dass direkt nach einem Unwetter der Schaden so gering wie möglich gehalten werden sollte. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Schadenbeispiele bei einer Hausrat-, Elementar- und Wohngebäudeversicherung

Hausratversicherung - Was ist das?

Die Hausratversicherung erstattet Schäden am Inventar, die durch Sturm, Blitze, Hagel oder Wasser verursacht wurden. Zum Inventar gehören beispielsweise Möbel, elektrische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte, die sich im Haus, im Keller, auf dem Balkon oder der Terrasse befinden. Achten Sie auf die Versicherungsbedingungen. In manchen Fällen sind Sie bei einer Überspannung im Stromnetz, die durch einen Blitz entstehen kann, nicht versichert. Verursacht ein Blitz einen Brand, haftet die Hausratversicherung. Auch bei Schäden durch umgestürzte Bäume übernimmt sie die Kosten.

Naturgefahrenversicherung bei Unwetter

Läuft Wasser durch Überflutungen oder Hochwasser ins Haus, übernimmt den Schaden jedoch nicht die Wohngebäude- und Hausratversicherung, sondern nur eine gesondert abzuschließende Elementarschaden-Versicherung. Für Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche oder Lawinen haftet ebenfalls die Elementarschaden-Versicherung. Steht Ihr Haus in einem Hochrisikogebiet für Hochwasser, könnte sie vom Versicherer jedoch abgelehnt werden.

Wohngebäudeversicherung - Was ist das?

Für Schäden am Haus oder am Dach, die durch ein Unwetter oder Sturm entstanden sind, tritt die Gebäudeversicherung ein. Allerdings muss der Wind mindestens Windstärke 8 erreicht haben, was einer Windgeschwindigkeit von 63 Kilometer pro Stunde und mehr entspricht.

Schäden an Fahrzeugen oder gegenüber Dritten bei Unwetter

Sturmschäden an Fahrzeugen durch herumfliegende Gegenstände übernimmt die Kfz-Teilkasko-Versicherung. Hier gilt auch die Windstärkeregel von 8 Beaufort. Alles was darunter liegt, übernimmt nur die Vollkasko. Verursachen Sie einen Unfall wegen des Sturms, tritt auch die Vollkasko für den Schaden ein.

Fegt der Wind bei Unwetter einen Blumentopf von Ihrem Balkon und trifft dabei einen Passanten, greift die Haftpflichtversicherung. Haben Sie noch keine, dann sollten Sie dringend eine solche abschließen. Denn verschulden Sie die Verletzung eines anderen Menschen, kann das sehr teuer werden.

Stehen Bäume in Ihrem Garten, sind Sie verpflichtet, ihre Beschaffenheit jährlich zu prüfen. Sind Äste abgestorben, steht der Baum schief oder zeigt sich Pilzbefall, untersuchen Sie diesen. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, empfiehlt es sich, den Baum vorsichtshalber zu fällen. Kontrollieren Sie Ihre Bäume nicht, haften Sie bei einem entstehenden Schaden. Denn ein gesunder Baum wird bei Windstärke 7 bis 8 normalerweise nicht entwurzelt, es sei denn, er war bereits beschädigt.

Melden Sie jeden Schaden so schnell wie möglich

Rufen Sie Ihre Versicherung an oder schicken Sie eine Email, bei Folgen von Unwetter. Vermeiden Sie Folgeschäden, denn diese übernimmt keine Versicherung. Schäden an Dachfenstern decken Sie möglichst schnell mit einer Plane ab, um weiteres Eindringen von Wasser zu vermeiden.

Empfehlung: Nicht der Preis ist beim Abschluss eines Versicherungsvertrags ausschlaggebend, sondern die Leistung. Daher wählen Sie am besten nicht unbedingt die günstigste Hausrat- und Wohngebäude-Versicherung, sondern prüfen zuerst, ob die benötigten Leistungen versichert sind. Lesen Sie unbedingt auch das Kleingedruckte durch.

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