Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren vor unvorhergesehenen Schäden am Bauobjekt (Neubau, Umbau) während der Bauzeit. Sie deckt Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung bei Naturereignissen (Sturm, Hochwasser), Vandalismus oder Konstruktionsfehlern. Sie ist mehr oder weniger die Wohngebäudeversicherung für den Rohbau. Die Bauleistungsversicherung versichert eine noch nicht fertiggestellte Immobilie gegen die Kosten, die aus Schäden durch Umweltereignisse oder Vandalismus entstehen. Auch Bau- sowie Materialmängel gehören in der Regel zu den versicherten Ursachen. Eingeschlossen sind oft fest eingebaute Materialien. Der Schutz endet meist mit der Fertigstellung.
Wichtige Fakten zur Bauleistungsversicherung:
- Versicherte Schäden: Versichert sind Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung), Vandalismus, Ungeschicklichkeit von Handwerkern sowie unbekannte Eigenschaften des Baugrundes.
- Versicherungsumfang: Der Schutz umfasst die Bauleistungen selbst, Baustoffe sowie Bauteile, die bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind.
- Diebstahl: Der Diebstahl von bereits fest eingebauten Bestandteilen ist in der Regel versichert. Der Diebstahl von Baumaterialien, die nur auf der Baustelle lagern, ist meist nicht enthalten.
- Abgrenzung: Nicht abgedeckt sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion (dafür ist die Feuerrohbauversicherung zuständig) sowie normale Witterungseinflüsse.
- Dauer: Die Versicherung gilt ab Baubeginn bis zur Fertigstellung, maximal meist zwei Jahre.
- Kosten: Die Beiträge richten sich nach der Versicherungssumme, die in der Regel der geplanten Bausumme entspricht.
Die Bauleistungsversicherung ist besonders wichtig, da das Risiko für Schäden während der Bauphase hoch ist und für den Rohbau in der Regel noch keine Gebäudeversicherung besteht. Sie ist von der Bauherrenhaftpflichtversicherung zu unterscheiden, die für Schäden haftet, die durch die Baustelle bei Dritten entstehen.
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1 Abenteuer Bau – oft läuft es nicht, wie geplant
Unvorhersehbare Schäden durch Sturm, Starkregen oder Vandalismus können zum finanziellen Ruin führen. Auch deswegen verlangen finanzierende Kreditinstitute oder Bauunternehmen oft eine Bauleistungsversicherung. Diese ist eine Allgefahrenversicherung und schützt vor unvorhergesehen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen.
Über die Bauleistungsversicherung lassen sich diese Schäden sowohl für Neubauten als auch Um-, Anbauten und Sanierungsmaßnahmen privater und gewerblicher Bauherren absichern. Mit optionalen Bausteinen kann man das jeweils passende Schutzkonzept erweitern:
- Feuerversicherung: sofern kein Schutz über die Gebäudeversicherung besteht
- Nachhaftung: für Schäden, die während der Bauphase gesetzt werden, aber erst nach Vertragsende eintreten
- Altbauversicherung: zum Schutz vorhandener Bausubstanz bei An-, Umbauten, Sanierungen oder Aufstockung
- Bau-Unterbrechungsversicherung: der Rundumschutz bei schadenbedingten Bauverzögerungen für Möbeleinlagerung, Übernachtung und Tilgung, Zinsen und Gebühren aus Kreditverträgen
2 Wie setzt sich der Beitrag einer Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherung zusammen?
Der Beitrag für die Bauleistungsversicherung hängt im Wesentlichen von der Bausumme, der Bauart, der Bauzeit und dem gewünschten Vertragsumfang ab. Zur sogenannten Bausumme zählen alle Ausgaben, die während des Bauvorhabens anfallen. Auch die geplanten Eigenleistungen müssen hier in Höhe der ersparten Aufwendungen berücksichtigen werden. Nicht einbezogen werden der Kaufpreis für das Grundstück sowie Erschließungskosten wie Strom- oder Kanalanschluss.
Nicht nur auf den Preis achten
Bei der Auswahl des Versicherers sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die versicherten Leistungen geachtet werden. Die Vertrag sollte unbedingt auch Kosten für die Suche nach der Schadensursache und für zusätzliche Aufräumarbeiten beinhalten. Schäden am Grund und Boden sollten ebenfalls in gewissem Umfang mitversichert sein.
Die Bauleistungsversicherung schließt man zum Baubeginn ab. Für die Beitragsberechnung schätzt man die Bausumme anhand von Kostenvoranschlägen und der Kostenplanung, wie sie auch für die Bank erforderlich sind. Die Zahlbetrag ist ein Einmalbeitrag und wird bei Abschluss der Bauleistungsversicherung in einer Summe fällig.
3 Was ist zu beachten, wenn sich der Bau verzögert oder er teurer wird
Es kommt vor, dass die anfängliche Kostenschätzung nicht zu den tatsächlichen Aufwendungen der Baustelle passen. Konkret können die Kosten höher oder niedriger ausfallen, wobei in der Praxis meist höhere Kosten entstehen. Ist dies der Fall, muss man es dem Versicherer sofort mitteilen, denn diese Angabe gehört zu den Pflichten als Vertragsnehmer.
Verzögert sich der Bau, kommt es auf die Versicherungsbedingungen an: Meist endet die Bauleistungsversicherung 2 bis 3 Jahre nach ihrem Vertragsbeginn. Ist das Bauobjekt bis dahin nicht fertig, muss man beim Versicherer eine Verlängerung beantragen und ggf. nochmal einen Zusatzbeitrag nachzahlen.
Ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll?
Eine Bauleistungsversicherung ist für Bauherren in der Regel sehr sinnvoll, weil sie umfassend vor unvorhergesehenen Schäden am entstehenden Bauwerk schützt. Dadurch spart man sich im Ernstfall hohe Kosten und sie bietet finanzielle Sicherheit während der oft langen Bauphase. Viele Kreditgeber verlangen diese Versicherung zudem als Voraussetzung für eine Baufinanzierung.
Noch bedeutender ist jedoch die Bauherrenhaftpflicht, da sie Schäden absichert, die Dritten durch die Baustelle entstehen und solche Haftpflichtschäden können schnell existenzbedrohend teuer werden. Die Bauleistungsversicherung ergänzt diesen essenziellen Schutz sinnvoll.
4 Welche Schäden bei der Bauleistungsversicherung nicht versichert sind
Bestimmte Schäden sind bei der Bauleistungsversicherung grundsätzlich ausgeschlossen. Zu ihnen gehören insbesondere:
- Insolvenz: Wird ein Bauunternehmer insolvent und wird das Haus deshalb nicht fertig, bekommt man keine Entschädigung.
- Brand, Blitzschlag, Explosion: Diese Schadensursachen sind nur bei der Feuerrohbauversicherung versichert.
- Personenschäden: Verletzt sich jemand auf der Baustelle, etwa durch eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, kommt hierfür die Bauherrenhaftpflicht auf. Von der Bauleistungsversicherung bekommst man in diesen Fällen keine Leistung.