Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Fachbegriffe rund ums Thema betriebliche Altersvorsorge

lexiconSie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema betriebliche Altersvorsorgung (bAV) nicht?

Hier im betrieblichen Altersvorsorgelexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die betriebliche Altersvorsorgung (bAV) – von A wie Abfindung bis Z wie Zeitwertkonten. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Anfangsbuchstabe A

Abfindung
Die Abfindung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist gemäß BetrAVG grundsätzlich nicht möglich, wenn die Anwartschaft bereits gesetzlich unverfallbar ist. Zulässig sind dagegen: Abfindungen im laufenden Arbeitsverhältnis, Abfindungen von vertraglich unverfallbaren Anwartschaften, sofern sie gesetzlich noch nicht unverfallbar sind, gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, sofern die sog. Bagatellgrenze nicht überschritten wird.

Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Anfangsbuchstabe B

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), oft „Betriebsrente“ genannt, ist eine vom Arbeitgeber finanzierte oder durch Entgeltumwandlung (vom Bruttolohn) unterstützte Zusatzrente. Sie ist die zweite Säule der Altersvorsorge, bei der Beiträge oft steuer- und sozialversicherungsfrei sind und ein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse besteht.

Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Anfangsbuchstabe E

Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung (auch Gehaltsumwandlung) verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der direkt in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) fließt. Dies geschieht steuer- und sozialversicherungsfrei, wodurch Brutto-Aufwendungen gesenkt, Netto-Kosten minimiert und Beiträge für das Alter gespart werden.

Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Anfangsbuchstabe U

Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
Die Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bedeutet, dass erworbene Ansprüche auf Betriebsrente bei Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten bleiben und nicht verfallen. Sie sichert die Portabilität der Vorsorge bei Arbeitgeberwechsel. Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden seine unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wenn er zu diesem Zeitpunkt die aktuellen Vorgaben des BetrAVG einhält. Arbeitnehmerfinanzierte Zusagen sind sofort gesetzlich unverfallbar.

Betriebliche Altersvorsorge – Anfangsbuchstabe W

Widerinkraftsetzung
Wiederinkraftsetzung bezeichnet die Reaktivierung eines zuvor ruhend gestellten, gekündigten oder beitragsfrei geschalteten Versicherungsvertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz ohne Abschluss eines komplett neuen Vertrags fortzuführen, oft nach Zahlung rückständiger Beiträge, erfordert jedoch häufig eine erneute Gesundheitsprüfung.

Betriebliche Altersvorsorge-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z

Zeitwertkonten
Ein Zeitwertkonto (auch Lebensarbeitszeit- oder Langzeitkonto) ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte Lohnbestandteile (Gehalt, Überstunden, Boni) steuer- und sozialversicherungsfrei ansparen, um später bezahlte Freistellungszeiten (Sabbatical, Elternzeit, früherer Ruhestand) zu finanzieren. Es handelt sich um ein langfristiges Wertguthaben, das oft verzinst wird.