Blog Verbrauchertipps

Tipps für den Hauskauf: Verhandeln lohnt sich

Haus

Das Haus oder die Wohnung Ihrer Träume ist gefunden, aber es könnte leider einen Tick teurer werden als geplant! Dann ist ein wenig Verhandlungsgeschick notwendig. Nun liegt Verhandeln nicht jedem. Doch wenn es um die eigene Immobilie geht, lohnt es sich, über den eigenen Schatten zu springen. Erstens geht es um hohe Beträge und zweitens kann man gleich doppelt profitieren: Denn mit einem niedrigeren Kaufpreis sinken auch Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und die Maklerkosten. Wie man Schritt für Schritt zu einer erfolgreichen Verhandlungsstrategie kommt, ist in den folgenden 7 Schritten beschrieben.

Schritt 1: Festlegung des Budgets
Als Kaufinteressent sollte man zunächst die Obergrenze festlegen: Wie viel möchte und kann man zahlen? Eine fundierte Finanzierungsberatung durch einen Finanzierungsberater hilft, das Budget realistisch zu ermitteln. Mit einem Budgetrechner kann der Spielraum anschaulich und für den Kaufinteressent nachvollziehbar dargestellt werden. Außerdem ist eine vorgeprüfte Finanzierung (Finanzierungszusage) bei der späteren Preisverhandlung als Sicherheit von Vorteil.

Schritt 2: Ermittlung des Immobilienwerts
Um dem Verkäufer ein Preisangebot zu machen, das er auch akzeptieren kann, sollte man in etwa den Marktwert der Immobilie kennen. Vergleichspreise ähnlicher Immobilien können wichtige Anhaltspunkte sein. Diese kann unter anderem beim örtlichen Katasteramt und Online-Immobilienportalen einholen. Genauer ist ein Verkehrswertgutachten, das allerdings nicht gerade günstig ist. Ein Gefühl für das Preisniveau kann auch Scoperty geben, ein neuer virtueller Marktplatz.

Motive zur Schaffung von Wohneigentum

Schritt 3: Sammeln von Argumenten zur Preisminderung
Schönheitsreparaturen oder persönlicher Geschmack sind keine triftigen Gründe für einen Rabatt. Preismindernde Kriterien aber sind:

  • nachteilige Lage (z. B. Lärm- oder Emissionsquellen, weit entfernte Schule/ Kindergarten/ Einkaufsmöglichkeiten, sichtbare Funkmasten)
  • schlechte Ausstattung (z. B. Fehlen von Einbauküche, Balkon, Garten, Garage oder Aufzug sowie niedrige Energieeffizienz)
  • schlechte Beschaffenheit (z. B. ungünstiger Grundriss, veraltete Böden/ Fenster/ Wasser- und Stromleitungen, altes Dach und feuchte Räume).

Schritt 4: Schätzung der Reparaturkosten
Als Kaufinteressent sollte man eine Liste mit Reparaturen erstellen, die in Kürze oder in den nächsten fünf Jahren an der Immobilie fällig werden. In diesem Zuge sollte man Kostenschätzungen bei verschiedenen Handwerksbetrieben einholen, um den anfallenden Betrag realistisch einschätzen zu können.

Schritt 5: Planung des Settings
Es ist ratsam, dass man als Kaufinteressent den Termin mit einem privaten Verkäufer an einem ruhigen Ort und zu einem ruhigen Zeitpunkt plant, z.B. am Wochenende und nicht an einem stressigen Werktag. Ist ihm das persönliche Gespräch unangenehm, kann die Verhandlung in der Regel auch (zunächst) telefonisch erfolgen.

Schritt 6: Planung des konkreten Gesprächs
Als erstes sollte man mit dem Verkäufer zunächst die Reparaturliste durchgehen. Dabei sollte aber das Objekt nie schlecht geredet werden. Stimmt der Verkäufer den genannten Punkten im Prinzip zu, kann kann man als nächstes die entsprechenden Kostenschätzungen aufführen. Im Anschluss bietet es sich an, das Ergebnis der Hauswertermittlung herzuleiten. Werden davon die Reparaturkosten abgezogen, hat man in der Regel bereits einen guten Anhaltspunkt für einen angemessenen Preis.

Schritt 7: Punkten durch Zusatzangebote
Verhandlungen lassen sich manchmal mit Zusatzangeboten in eine positive Richtung lenken, etwa mit der Zusicherung einer raschen Zahlung des Verkaufspreises oder der Mithilfe beim Umzug bzw. Entrümpelung. Man kann auch vorschlagen, dass teures Inventar (z. B. Küche, Markisen) separat abgelöst werden. Dadurch mindert sich der Hauspreis und beide Seiten können unkompliziert prozentuale Nebenkosten wie Steuern und Notarkosten sparen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Baufinanzierung – Finanzierungsarten und Finanzierungsablauf
Fünf Schritte auf dem Weg zum passenden Ratenkredit
Baufinanzierung – Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB

Bildnachweis

Quelle: Prohyp GmbH

3 Kommentare Neuen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*