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Risikolebensversicherung – Versorger richtig absichern

junge Familie mit Kindern

Das Thema, dass alle Versorger bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?

Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?

Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

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Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?

Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.

Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?

Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner „über Kreuz“ jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls „über Kreuz“ erfolgen.

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