Blog Förderung

KfW – Erhöhung der Einkommensgrenze im Programm Wohneigentum für Familien 300

KfW Förderprogramme

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat zum 16. Oktober 2023 angekündigt, die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien (WEF) 300“ ausweiten.  So soll die erweiterte Förderung mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit geben werden, selbst genutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben.

Einkommensgrenze wird um 30.000 Euro erhöht

Zum 16. Oktober 2023 wird die Einkommensgrenze um 30.000 Euro angehoben. So können die Förderung „Wohneigentum für Familien“ künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Der erhöhte maximale Darlehensbetrag ist abhängig von der Förderstufe und Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (WEF) 300“ maximal eine Wohneinheit.

Wohneigentum für Familien (WEF)

Förderprogramm Wohneigentum für Familien 300 – Ab dem 16. Oktober 2023 gilt:

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Auch das Merkblatt zum Förderprogramm wurde im Zuge der Produktanpassung aktualisiert. Neben den genannten Änderungen wurden auch Förderbedingungen überarbeitet und klarer formuliert. Die neue Merkblattversion wird ab dem 16. Oktober 2023 verfügbar und gültig sein. Die Unterlagen dazu können unter KfW-Wohneigentum für Familien abgerufen werden.

Worum geht es beim Förderprogramm Wohneigentum für Familien (WEF)

Insbesondere für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Wunsch nach den eigenen vier Wänden schwierig umzusetzen. Hier setzt das neue Förderprogramm des Bundesbauministeriums „Wohneigentum für Familien“ (WEF) an, das am 1. Juni 2023 an den Start gegangen ist. Anspruchsberechtigte Familien können durch das WEF zinsvergünstigte Darlehen bei ihrem Finanzierungsistitut (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

Ziele des Förderprogramms

  • Gezielte Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen beim Eigentumserwerb
  • Schaffung von bezahlbaren und klimafreundlichen Neubauvorhaben
  • Sicherstellung von klimagerechten Neubauvorhaben durch Sicherstellung hoher Standards

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung können auch die Materialkosten förderfähig sein. Nicht gefördert wird hingegen der Kaufpreis für Grundstücke oder der Erwerb von Bestandsbauten.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Wohnbauförderung – Höhere Förderung ist an die Nachhaltigkeit gekoppelt
Vorsicht beim Herbstlaub – Regelmäßig räumen und Schutz vor Haftungsansprüchen
So kann man als Immobilienkäufer sein Eigenkapital aufbessern

Bildnachweis

3 Kommentare Neuen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*