Diensthaftpflicht- und Amtshaftpflichtversicherung – Schutz im öffentlichen Dienst

klassenzimmerBei einer Diensthaftpflichtversicherung oder auch Amtshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Berufshaftpflicht für Personen, die in öffentlichen Bereichen arbeiten. Eine Diensthaftpflichtversicherung oder Amtshaftpflichtversicherung wird als Zusatzbaustein zur Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Beamte und Personen, die im öffent­lichen Dienst arbeiten, haften für Schäden, die im Rahmen ihrer Arbeit entstehen.

Eine Diensthaftpflichtversicherung oder Amtshaftpflichtversicherung deckt Kosten ab, die durch Fehler oder Schäden im Rahmen der beruf­lichen Tätigkeit entstehen. Die Berufs­haftspflicht­versicherung greift auch, wenn man durch den Dienstherren in Regress genommen wird.

Warum eine Dienst­haftpflicht­versicherung oder Amtshaftpflichtversicherung wichtig ist

Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die während der Arbeitstätigkeit entstehen. Eine Diensthaftpflichtversicherung oder Amtshaftpflichtversicherung reduziert die Risiken einer Schadensersatzpflicht aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Passiert während der Dienstzeit ein Fehler und kommt dadurch eine Person zu Schaden, müssen Beamte dafür haften.

Sie sind verpflichtet, für Schadenersatzforderungen aufzukommen. Sind Personen verletzt, entstehen oft Kosten in Millionen­höhe – die den finanziellen Ruin bedeuten können. Eine Dienst­haft­pflicht­versicherung oder Amtshaftpflichtversicherung zahlt die entstandene Forderung an den Geschädigten oder die Geschädigten und reduziert somit das persönliche das finanzielles Risiko.

Wichtig: Mit einer privaten Haftpflicht­versicherung ist man im Arbeitskontext nicht ausreichend abgesichert. Die private Haftpflicht­versicherung leistet nur, wenn die Schäden außerhalb einer beruflichen Tätigkeit entstehen. Eine Kombination aus Diensthaftpflicht-versicherung/Amtshaftpflichtversicherung und Privat-Haftpflicht ist daher wichtig. Damit ist man in allen Lebensbereichen – privat und beruflich – vor Haftpflichtforderungen finanziell geschützt.

Die Leistungsbereiche einer Haftpflichtversicherung

Wer kann eine Dienst­haftpflicht­versicherung/Amtshaftpflichtversicherung abschließen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst ist unter anderem beantragbar für:

  • Beamte
  • Richter und Gerichtsvollzieher
  • Soldaten und Polizisten
  • Bundes­freiwilligen­dienst­leistende
  • Öffentlich-rechtliche Mandatsträger
  • Arbeit­nehmer des öffentlichen Dienstes (z. B. Krankenschwestern, Lehrer, Krankenpfleger, Universitäts­angestellte oder Gemeindebedienstete)

Was bietet eine Diensthaftpflicht-versicherung/Amtshaftpflichtversicherung

Mit einer Diensthaftpflicht­versicherung/Amtshaftpflichtversicherung sichert man sich ab, wenn Dritte aufgrund eines Personen-, Sach- und Vermögens­schadens Schadens­ersatz­forderungen an Sie stellen. Sind die Forderungen berechtigt, reguliert die Versicherung den Schaden im Rahmen der vereinbarten Versicherungs­summe durch eine entsprechende Zahlung. Sind die Schadens­ersatzforderungen an Sie zu hoch oder ungerechtfertigt, setzt der Versicherer ihr gutes Recht durch: Der Versicherer wehrt die Forderungen für Sie kostenfrei ab – notfalls sogar vor Gericht. Diese Rechtsschutzfunktion sorgt gerade bei der unübersichtlichen und komplizierten Haftungs­situation bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes für die nötige Sicherheit.