Der Einbau von Rauchmeldern ist bei Neu- und Umbauten, sowie bei Bestandsbauten in ganz Deutschland mittlerweile Pflicht. Bisherige Übergangsfristen sind inzwischen abgelaufen und für vor 10 Jahren installierte Rauchmelder steht nun die Erneuerungspflicht an. Rauchmelder müssen in Deutschland spätestens 10 Jahre (plus einer Karenzzeit von ca. 6 Monaten) nach Inbetriebnahme ausgetauscht werden. Denn Verschmutzung und nachlassende Sensorik beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit, um im Ernstfall zuverlässig Leben zu retten.
Wichtige Fakten über Rauchmelder:
- Lebensdauer: Die Sensorik verliert nach 10 Jahren an Zuverlässigkeit und muss erneuert werden.
- Prüfung: Die Rauchmelder müssen jährlich überprüft werden.
- Kennzeichnung: Das Produktions- oder Austauschdatum befindet sich meist auf der Rückseite des Gerätes.
- Verantwortung: Der Eigentümer/Vermieter ist für den Austausch zuständig, während der Mieter in der Regel für die Wartung (sofern mietvertraglich vereinbart) verantwortlich ist.
- Empfehlung: Beim Neukauf auf das „Q“-Label, die DIN-Norm EN 14604 und fest verbaute 10-Jahres-Batterien achten.
Rauchmelder austauschen – Was ist gesetzlich geregelt
Der regelmäßige Austausch der Rauchmelder im eigenen Zuhause oder dem vermieteten Wohnraum ist keine Empfehlung, sondern gesetzlich verpflichtend. Die DIN-Norm DIN 14676 (die sogenannte Anwendungsnorm für Rauchmelder) regelt verbindlich, dass nach 10 Jahren und maximal sechs Monaten alle Rauchmelder gegen neue Geräte ausgetauscht werden müssen.
Viele Eigentümer wissen jedoch gar nicht, dass die meisten Rauchmelder ein Ablaufdatum haben, zumal es sich nicht um einfache Haushaltsgeräte, sondern um Lebensretter handelt. Nach mehr als 10 Jahren ist in der Regel nicht mehr gewährleistet, dass die sensible Messtechnik noch einwandfrei funktioniert und Rauchöffnungen frei von Verschmutzungen sind.
Für die jährliche Wartung/Überprüfung der Rauchmelder, ist mal der Mieter, mal der Vermieter/Eigentümer zuständig. Dies ist abhängig vom jeweiligen Bundesland. Für das Austauschen der Rauchmelder ebenso wie für die erste Installation bleibt jedoch immer der Vermieter bzw. Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung zum Austausch betrifft auch Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum – nicht nur von Gesetz wegen, sondern auch zum eigenen Schutz.
Lebensdauer der Rauchmelder im Blick zu behalten
Anders als beim Nachlassen der Batterieleistung geben die Geräte kein akustisches Signal aus, wenn das Ende der Gerätelebensdauer erreicht ist. Es ist daher wichtig, über die Lebensdauer der Rauchmelder einen Überblick zu haben. Denn Rauchmelder verfügen über eine fest eingebaute Elektronik, die auf eine je nach Qualitätsstandard maximale Nutzungsdauer von 10 Jahren ausgelegt ist. Wenn man nicht genau weiß, wie alt das Gerät ist, ist es besser, den Rauchmelder früher als später auszutauschen. Denn ein defekter Rauchmelder ist gefährlicher als keiner, da er ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt!
Wenn man den Rauchmelder abnimmt, ist bei vielen Geräten auf der Rückseite das Herstellungsdatum eingedruckt. Manche Hersteller vermerkten dort sogar, bis wann das Gerät spätestens ausgetauscht werden muss. Sinnvollerweise hebt man die Verpackung und vor allem die Betriebsanleitung des Gerätes auf und notiert dort das Datum der Installation. Besonders hilfreich ist ein Wartungsprotokoll, in das man nicht nur die Inbetriebnahme und den Austausch vermerken kann, sondern auch die jährliche Wartung.
Rauchmelder mit oder ohne Batteriewechsel – Was ist sinnvoller?
Als kurze Antwort: Ohne Batteriewechsel (fest eingebaute Batterie). Denn hochwertige Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen “Q” verfügen über eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie, so dass kein Batteriewechsel möglich ist. Diese Geräte gelten als besonders wartungsarm.
Warum sind sie also die bessere Wahl?
Vorteile von Rauchmeldern mit fest eingebauter Batterie:
- keine Batteriewechsel nötig, was Zeit und Geld spart
- weniger Störungsmeldungen durch leere Batterien
- bessere Planungssicherheit, denn Gerät und Batterie halten gleich lang
- günstiger im Lebenszyklus als Modelle mit wechselbarer Batterie
Für die meisten Haushalte sind daher Modelle mit einer fest integrierten Batterie eine praktische und zuverlässige Lösung. Dies gilt vor allem deswegen, da sie nach zehn Jahren ohnehin ausgetauscht werden müssen. Sie sind auch sehr beliebt, da sie wenig Wartungsaufwand verursachen und seltener zu Problemen führen.
Rauchmelder und Versicherung – was Sie wissen müssen
Es ist ratsam, ein Wartungsprotokoll zu führen, um den Austausch nachzuweisen, insbesondere im Hinblick auf Versicherungsangelegenheiten. Ob man seinen Versicherungsschutz verliert, wenn man keine Rauchwarnmelder installiert hat, ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich ist man als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu kann auch die Installation oder Wartung von Rauchmeldern gehören.
Rauchmelder dienen vorrangig dazu, Leben zu schützen. Die beiden genannten Versicherungen hingegen kommen per Definition bei Sachschäden auf. Aus diesem Grund haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie einige kleinere Versicherer angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Auf dieses Versprechen sollte man sich jedoch nicht zu sehr stützen. Stellt sich heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, so kann die Versicherung die Leistung durchaus kürzen.
Haftung bei fehlenden oder nicht funktionstüchtigen Rauchmeldern
Als Wohnungseigentümer und Vermieter ist man dafür verantwortlich, dass die Räumlichkeiten gemäß der geltenden Landesbauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Die Wartungspflicht kann zwar auf Mieter übertragen werden, doch tragen Vermieter weiterhin die sogenannte Sekundärhaftung. Das bedeutet, dass man sich als Vermieter regelmäßig vergewissern muss, dass die Mieter die Rauchmelder ordentlich prüfen und warten. Viele Vermieter beauftragen Dienstleister mit der regelmäßigen Wartung, doch auch hier können sie meist nicht die volle Haftung abtreten.
Deshalb sollte man seine Pflichten als Wohnungseigentümer sehr ernst nehmen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich. Zwar gibt es keine Kontrollen, doch können Mieter die fehlenden Rauchmelder bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Noch kritischer wird es, wenn es tatsächlich einmal brennt und dabei eine Person ums Leben kommt. In diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein: Kann diese nachweisen, dass ein funktionierender Rauchmelder die Person gerettet hätte, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
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