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Umweltbonus für E-Auto-Besitzer – Frist für die Registrierung nicht verpassen

Wallbox für E-Auto

Von E-Motorrad oder E-Pkw bis hin zu E-Nutzfahrzeug oder E-Bus: Wer ein Elektrofahrzeug  fährt, kann damit Geld verdienen und sich über den Treibhausgas-Quotenhandel (THG-Quote) eine lohnende Prämie sichern. Das Ziel hinter der THG-Quote: Es soll klimaschädliche Mobilität teurer und klimaschonende Fortbewegung günstiger gemacht werden. Bis zu 260 Euro sind noch in diesem Jahr an sogenannter THG-Prämie drin. Aber Achtung: Die Anmeldefrist wurde verkürzt. Bis Anfang November sollte man handeln.

Was steckt hinter der THG-Quote und warum bekommt man Geld

Seit 2022 können private Fahrzeughalter für die Menge an CO2, welche sie durch ihr E-Fahrzeug im Vergleich mit einem Verbrenner-Fahrzeug einsparen, ein Zertifikat erhalten. Als Käufer dieser Zertifikate treten Mineralölfirmen wie Aral, BP oder Shell auf. Denn diese müssen bestimmte Minderungsquoten beim Ausstoß von Treibhausgasen, die sogenannten THG-Quoten, erfüllen. Dabei steht THG für Treibhausgasminderung. Damit der Verkauf funktioniert, muss man sich als Fahrzeughalter beim Umweltbundesamt (UBA) registrieren lassen. Dies wird von Dienstleistern übernommen, die auch die Preisverhandlungen mit der Industrie führen.

Wichtig zu wissen: Ob das Elektrofahrzeug gekauft oder geleast wurde, ist für die Ausstellung eines Zertifikats nicht relevant. Besitzer von Hybridautos bekommen die Prämie aber nicht, da sie auch mit fossilen Kraftstoffen betankt werden können. Aufgrund einer neuen Verordnung sind seit Juli auch E-Roller von der Prämie ausgeschlossen.

Wie verbreitet sind E-Autos?

Was ist wichtig für die Einhaltung der Frist

Um die Prämie für 2023 zu erhalten, ist die Registrierung beim UBA nur bis 15. November 2023 möglich. Zuvor konnte man die Beantragung auch noch im Folgejahr vornehmen. Aufgrund der  zeitintensiven bürokratischen Bearbeitung, benötigen die Dienstleister jedoch eine gewisse Vorlaufzeit. Beispielsweise rät unter anderem die Stiftung Warentest, sich mindestens etwa 10 Tage vor Ablauf der Frist bei einem Dienstleister anzumelden. Dies wäre dann also spätestens am 5. November 2023. Dazu muss dann die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) über das Registrierungsportal hochgeladen werden. Wer die Frist verpasst, verliert automatisch seinen Prämienanspruch für das komplette Jahr 2023.

Mit was für einem Auszahlungsbetrag kann man rechnen

Die Stiftung Warentest ermittelte im Juli 2022 in einer Untersuchung Fixprämien zwischen 275 und 350 Euro für ein Jahr. Allerdings werden Elektrofahrzeug-Halter jetzt nicht mehr so viel erhalten. Das Vergleichsportal Verivox ermittelte aktuell eine Prämie je nach Dienstleister zwischen 70 und 260 Euro. Für Privatpersonen ist diese Geldeinnahme steuerfrei. In der Verivox-Übersicht sind 40 Angebote gelistet, hinter denen Start-ups, aber auch Energieversorger und Autoversicherer stehen.

Zwei Preismodelle sind die Grundlage für die Prämie

Für die Fahrzeughalter stehen zwei Preismodellen zu Auswahl:

  • einer von Anfang an feststehenden Fixprämie
  • einer erfolgsabhängigen Flexprämie, bei der man prozentual am Verkaufspreis häufig mit 80 bis 85 Prozent beteiligt wird

Von der Stiftung Warentest kommt die Empfehlung, die Flexprämie (Flexmodell) nicht zu nutzen, es sei denn, dass der Dienstleister eine Mindestprämie garantiert. Außerdem empfehlt die Stiftung Warentest, sich nicht länger als für das Jahr 2023 an einen Dienstleister zu binden, um im neuen Jahr 2024 gegebenenfalls wechseln zu können. Wie viel vom Zertifikate-Preis beim Fahrzeughalter ankommt, hängt neben dem Verkaufserlös auch von der Vergütung ab, welche der jeweilige Anbieter berechnet. Die individuelle Fahrleistung spielt für die Höhe der Prämie hingegen keine Rolle. Die handelbare Ersparnis an CO2, legt das UBA pauschal für jedes Elektrofahrzeug fest.

Worauf sollte man bei der Auswahl eines Dienstleisters achten

Es gibt Anbieter, bei denen die THG-Prämie kurz nach der Anmeldung an den Fahrzeughalter ausgezahlt wird, obwohl das TEIG-Zertifikat vom UBA überhaupt noch nicht ausgestellt wurde. Bei anderen kann es einige Wochen oder Monate bis zu einer Auszahlung dauern. Wer aus Umweltgründen nicht möchte, dass Mineralölfirmen Zertifikate erwerben, kann den eigenen Verkaufserlös bei einigen Dienstleistern auch für Klimaschutzprojekte spenden.

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