Durch die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung werden die Werte in der Sozialversicherung festgelegt, welche für die Berechnung der Beiträge in der Krankenversicherung sowie der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten. Diese Werte werden jedes Jahr vom Bundestag neu berechnet und bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Anhebung der Höchstsätze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2026
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2026 angestiegen. Eine bundesweite Anhebung um jährlich 3.600,00 Euro ab dem 1. Januar 2026 sorgt dafür, dass die jährliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nun bei 69.750,00 Euro liegt. Ebenso erhöht sich auch die monatliche Versicherungspflicht-Grenze für einen Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung auf 6.450,00 Euro, beziehungsweise jährlich 77.400,00 Euro. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent, wobei die Krankenkassen zusätzlich individuelle einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben und darüber eine Beitragserhöhung verursachen.
Anhebung der Höchstsätze zur Rentenversicherung 2026
Bei der Rentenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angestiegen. Hier unterscheiden sich seit dem Jahr 2025 die zu entrichtenden Beiträge nicht mehr zwischen Ost und West. Die Bemessungsgrenze steigt nun bundeseinheitlich jährlich um 4.800,00 Euro auf nun 101.400,00 Euro an. Damit steigen die Abgaben für die Rentenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch an.

Anhebung der Höchstsätze zur Arbeitslosenversicherung 2026
Auch in der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Hier unterscheiden sich auch seit dem Jahr 2025 die zu entrichtenden Beiträge nicht mehr zwischen Ost und West. Die Bemessungsgrenze steigt nun bundeseinheitlich um 4.800,00 Euro auf nun auch 101.400,00 Euro jährlich.
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Mehrkosten wirken sich auf das Einkommen im Jahr 2026 aus
Je nach Einkommen, Bundesland und Krankenkasse sorgen die neuen Sozialversicherungswerte dafür, wie viel den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 2026 netto vom monatlichen Bruttolohn bleibt. Dem Bürger bleibt letztendlich weniger Geld zum Leben, da eine gleichzeitige Erhöhung des Einkommens nicht in der gleichen Höhe erfolgt.
Übersicht der aktuellen Sozialversicherungswerte
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