Steuer-Lexikon – Fachbegriffe rund ums Thema Steuern

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Hier im Steuerlexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Steuern – von A wie Abfindung bis Z wie Zählkinder. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe A

Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient. Sie ist meist freiwillig, kann aber bei betriebsbedingten Kündigungen (gemäß § 1a KSchG) oder in Sozialplänen vorgesehen sein. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe B

Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage im Steuerrecht ist der monetäre Wert (z. B. zu versteuerndes Einkommen, Umsatz) oder die physische Größe (z. B. Hubraum, Gewicht), auf den ein Steuersatz angewendet wird, um die Steuerschuld zu ermitteln. Sie dient als Maßstab für die Steuergerechtigkeit und unterscheidet sich je nach Steuerart, wie Einkommensteuer oder Umsatzsteuer.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe C

Care-Arbeit
Care-Arbeit (Sorgearbeit) umfasst alle Tätigkeiten, die dem Wohlbefinden, der Betreuung und der Pflege anderer Menschen sowie der Haushaltsführung dienen. Sie ist essenziell für das Funktionieren der Gesellschaft, umfasst bezahlte (Pflege, Kita) sowie unbezahlte Arbeit (Kindererziehung, Haushalt) und wird überwiegend von Frauen geleistet.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe D

Dienstreise
Eine Dienstreise ist eine beruflich veranlasste Reise, bei der Arbeitnehmende im Auftrag des Unternehmens außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte oder Wohnung Dienstgeschäfte erledigen. Sie unterscheidet sich vom täglichen Pendeln und vom Dienstgang (kurze Wege) durch die räumliche Distanz und meist längere Dauer.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe E

Einkommen
Einkommen ist der Zufluss von Geld oder geldwerten Gütern (Sachbezügen), den eine Person oder ein Haushalt in einem bestimmten Zeitraum erhält. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der Vermögensbildung. Es umfasst Erwerbseinkommen (Lohn, Gehalt) sowie Einkünfte aus Vermögen (Zinsen, Miete) und staatliche Transfers (Rente, Kindergeld).

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe F

Finanzamt
Das Finanzamt ist eine regionale staatliche Behörde in Deutschland, die als unterste Ebene der Finanzverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung von Steuern zuständig ist. Es prüft Steuererklärungen von Privatpersonen und Unternehmen, erlässt Steuerbescheide, überwacht Zahlungen und treibt ausstehende Steuern ein.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe G

Geldwerter Vorteil
Ein geldwerter Vorteil ist eine nicht-monetäre Zuwendung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die einen messbaren Wert darstellt, wie ein Firmenwagen, Tankgutscheine oder verbilligte Waren. Er gilt als Arbeitslohn, ist meist steuer- und sozialversicherungspflichtig, kann aber bei Einhaltung von Freigrenzen (50 €/Monat) oder Rabattfreibeträgen steuerfrei sein.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe H

Hauptvordruck
Der Hauptvordruck (oft Mantelbogen genannt) ist das Kernstück der deutschen Einkommensteuererklärung. Er ist für jeden Steuerpflichtigen verpflichtend, umfasst zwei Seiten und enthält grundlegende persönliche Daten, Bankverbindung, Konfession sowie Anträge auf Veranlagungsart.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe I

Indirekte Steuern
Indirekte Steuern sind Steuern, die nicht direkt vom Steuerpflichtigen an das Finanzamt gezahlt, sondern über den Preis von Waren und Dienstleistungen auf den Endverbraucher abgewälzt werden. Der Verkäufer ist Steuerschuldner, der Käufer der Steuerträger. Wichtige Beispiele sind die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Tabak-, Strom- und Mineralölsteuer.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe J

Juristische Person
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse mit vom Gesetz anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten, kann Vermögen besitzen, Verträge schließen, erben sowie klagen und verklagt werden. Sie unterscheidet sich von natürlichen Personen, da sie keine Menschen sind, sondern Organisationen.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe K

Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine 25-prozentige Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die als Form der Einkommensteuer direkt von Banken an das Finanzamt abgeführt wird. Sie fällt unter die Abgeltungsteuer, wird durch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ergänzt und kann durch den Sparer-Pauschbetrag minimiert werden.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe L

Landessteuern
Landessteuern sind Steuern in Deutschland, deren Aufkommen vollständig den 16 Bundesländern zusteht. Sie dienen der Finanzierung der Landeshaushalte und umfassen wichtige Einnahmequellen wie die Grunderwerb-, Erbschaft- und Biersteuer. Die Verwaltung erfolgt oft durch die Finanzämter der Länder.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe M

Mahnung
Eine Mahnung ist die eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine fällige Leistung (meist Zahlung) zu erbringen. Sie ist eine geschäftsähnliche Handlung, die den Schuldner in Verzug setzt, sofern dies nicht bereits durch Fristablauf geschehen ist. Eine Mahnung bedarf keiner bestimmten Form, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe N

Natürliche Person
Eine natürliche Person ist jeder lebende Mensch, der als Träger von Rechten und Pflichten rechtsfähig ist. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Im Gegensatz zu juristischen Personen (z.B. GmbH, Vereine) handelt es sich um physische Personen, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Geschäftsfähigkeit.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe O

Oberfinanzdirektion
Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine zentrale Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland, die als Bindeglied zwischen dem Finanzministerium und den Finanzämtern fungiert. Sie leitet die Finanzämter, übt Dienst- und Fachaufsicht aus und koordiniert steuerliche Aufgaben. Viele Bundesländer haben Oberfinanzdirektionen in Landesämter überführt.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe P

Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) ist eine Regelung, bei der steuerfreie Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld, Elterngeld) den persönlichen Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Die Leistungen selbst bleiben zwar steuerfrei, führen aber zu einer höheren Steuerlast, was oft zu Steuernachzahlungen im Folgejahr führt.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe Q

Quellensteuer
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle des Einkommens – also vor Auszahlung an den Empfänger – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Typische Beispiele sind die Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) auf Zinsen/Dividenden oder die Bauabzugsteuer. Sie dient der Sicherung des Steueraufkommens.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe R

Reisekosten
Reisekosten sind alle beruflich oder betrieblich veranlassten Ausgaben, die bei einer Auswärtstätigkeit außerhalb der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Sie umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten. Diese Aufwendungen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe S

Sachbezüge
Sachbezüge (geldwerter Vorteil) sind nicht-monetäre Leistungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Beispiele sind Dienstwagen, Tankgutscheine, Essenszuschüsse oder Jobtickets. Bis zu einer vom Gesetzgeber festgelegten Freigrenze sind diese Zuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe T

Testament
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person (der Erblasser) schriftlich festlegt, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erhält. Es ermöglicht, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, Erben einzusetzen, Vermächtnisse zu bestimmen oder Personen zu enterben. Es muss eigenhändig (handschriftlich) verfasst oder notariell beurkundet sein, um gültig zu sein.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe U

Übernachtungspauschale
Eine Übernachtungspauschale (auch Hotel- oder Unterkunftspauschale) ist ein fester, steuerfreier Betrag, den Arbeitgeber ihren Angestellten für Übernachtungskosten bei beruflichen Auswärtstätigkeiten erstatten können. Sie beträgt in Deutschland einen vom Gesetzgeber festgelegten Satz pro Nacht, ohne dass Einzelbelege nötig sind. Im Ausland variieren diese Sätze je nach Land.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe V

Veranlagung
Veranlagung ist im deutschen Steuerrecht das förmliche Verfahren, bei dem das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen (Einkommen und/oder Vermögen) ermittelt und die Steuerschuld durch einen Bescheid festsetzt. Es dient dazu, die jährliche Steuerlast – z. B. bei der Einkommensteuer – abschließend zu berechnen.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe W

Wegeunfall
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, den Versicherte auf dem direkten Hin- oder Rückweg zwischen ihrer Wohnung und dem Arbeitsplatz/Ausbildungsstätte erleiden. Er ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung und deckt Wege zu Fahrgemeinschaften, Umwege für Kinderbetreuung sowie Umleitungen ab. Der Schutz beginnt/endet an der Haustür.

Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z

Zählkinder
Zählkinder sind Kinder aus einer früheren Beziehung oder Ehe, die nicht im Haushalt leben, aber bei der Berechnung des Kindergeldes für die aktuelle Familie mitgezählt werden, um die Gesamtzahl der Kinder zu bestimmen. Obwohl für sie kein Kindergeld ausgezahlt wird, dienten sie bis 2022 dazu, die Kindergeldhöhe für jüngere Geschwister durch eine höhere Einstufung (Zählkindvorteil) zu erhöhen.

Zinsen
Zinsen sind der Preis für das (Ver)leihen von Geld, ausgedrückt als Prozentsatz (Zinssatz) pro Jahr. Sie fungieren als Gebühr für Kreditnehmer (Kreditzinsen) oder als Ertrag für Sparer (Guthabenzinsen), die ihr Geld einer Bank überlassen. Die Höhe hängt von der Marktlage, der Laufzeit und dem Risiko ab.