Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung, ist eine Schadenversicherung, die den Versicherten vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die er anderen zufügt. Wer anderen versehentlich Schaden zufügt, muss dafür haften. Diese sogenannte „Haftpflicht“ lässt sich versichern. Diese Schäden können Personen-, Sach- oder Vermögensschäden umfassen. Die Versicherung prüft, ob die Schadenersatzforderungen berechtigt sind und übernimmt die Kosten für berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ist der Abschluss Haftpflicht­versicherung eine Pflicht?

Generell ist eine Haftpflicht­versicherung keine „Pflicht“. Der Begriff Haftpflicht­versicherung steht für die Verantwortung, für Schäden zu haften, die man verursacht hat. Hat man eine solche Versicherung jedoch nicht, muss man die Kosten eines möglichen Schadens selbst tragen.

Es gibt aber auch Haftpflicht­versicherungen, die man abschließen muss. Wer etwa ein Auto kauft, kommt um die Kfz-Haftpflicht nicht herum, denn diese ist gesetzlich vorgeschrieben und man bekommt kein Zulassungskennzeichen, wenn nicht ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. In manchen Bundesländern schreibt der Gesetzgeber auch vor, eine Haftpflicht­versicherung für Tiere abzuschließen. Legt man sich ein Pferd oder einen Hund zu, wird man dort also zwangsläufig verpflichtet, für einen entsprechenden Haftpflichtschutz zu sorgen.

Welche Arten von Haftpflicht­versicherungen gibt es?

Jeder kann in eine Situation geraten, für einen verursachten Schaden haften zu müssen. Die Versicherungswirtschaft bietet eine ganze Reihe von Versicherungen an, die das Risiko einer Haftpflicht übernehmen und bei eingetretenen Schäden einen entsprechenden Schutz bieten. Im folgenden sind weitere Varianten für Haftpflicht­versicherungen zusammen gestellt:

  • Bauherrenhaftpflicht­versicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherungshaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflicht­versicherung
  • Umweltschadenhaftpflichtversicherung
  • Veranstalterhaftpflicht­versicherung
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was bedeutet eine Selbstbeteiligung bei der Haftpflicht?

Wenn man einen Vertrag mit Selbstbehalt abschließt, zahlt man als Versicherungsnehmer im Schadensfall die Kosten bis zu der vereinbarten Selbstbehaltshöhe selbst. Den Rest übernimmt der Versicherer.

Sollte man eine Haftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Es gibt dafür kein generelles Besser oder Schlechter. Wenn es einem finanziell nichts ausmacht, gelegentliche Schäden bis zu einer festgesetzten Grenze aus eigener Tasche zu bezahlen, ist bei der Haftpflicht möglicherweise eine Selbstbeteiligung sinnvoll. Man spart so ein paar Euro beim Versicherungsbeitrag. Der vergleichsweise niedrige Beitrag einer Haftpflicht bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass diese auch günstig ist, wie das nachfolgende Beispiel aufzeigen soll.

Versichert mit Selbstbeteiligung: Nicht zwangsläufig günstiger

Angenommen man zahlt 3 Jahre hintereinander einen Beitrag von 35,00 EUR, ohne dass man einen Schadensfall geltend machen muss. In diesen 3 Jahren spart man jeweils 7,00 EUR, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung vorsieht. Zusammengerechnet hat man 105,00 EUR gezahlt und 21,00 EUR gegenüber dem Tarif ohne Selbstbehalt gespart. Im 4. Jahr fällt das genutzte Fahrrad gegen ein parkendes Auto. Der Schaden hält sich zwar in Grenzen, denn die Werkstatt taxiert die Kosten auf 228,00 EUR. Aber man hat dennoch keinen Vorteil: Da der Selbstbehalt bei 250,00 EUR liegt, zahlt man als Versicherungsnehmer die gesamte Reparatur selbst. Die Differenz zwischen dem gesparten Beitrag und den Unkosten beträgt 200,00 EUR. War die gewählte Variante der Haftpflicht dann günstig?