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Änderungen bei den KfW-Förderprogrammen Wohneigentumsprogramm (124/134), Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

KfW Förderprogramme

Die KfW-Bank informiert, dass im Förderprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm 124/134, Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 und Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit 167 ab dem 1. Oktober 2019 Veränderungen vorgenommen werden. Weiterhin werden von der KfW-Bank zu den betreffenden KfW-Wohnwirtschaftsprogrammen überarbeitete Merkblätter veröffentlicht.

Bei den Änderungen handelt es sich um folgende Anpassungen:

  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124):
    Der maximale Kreditbetrag wird von bisher 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Der neue Kredithöchstbetrag gilt für alle Anträge, die ab dem 1.Oktober 2019 bei der KfW-Bank eingehen.
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167), KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134):
    Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird von 4 auf 12 Monate verlängert. Eine Bereitstellungsgebühr für nicht abgerufene Kreditbeträge wird also künftig erst ab dem 13. Monat nach Zusage der KfW-Bank berechnet. Diese Regelung gilt für Kreditanträge, die ab dem 1. Oktober 2019 bei der KfW eingehen.

KfW-Wohn­eigentums­programm 124 – was wird gefördert
Die KfW-Bank fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind dies:

  • Bei einem Neubau
    • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeits­kosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer
    • Kosten für Außenanlagen
  • Bei einem Kauf
    • Kaufpreis
    • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
    • Nebenkosten wie die Notar- oder Makler­gebühren und die Grunderwerb­steuer

Altersgerecht Umbauen – Kredit
Die KfW-Bank fördert Modernisierungs­maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert, der Wohn­komfort erhöht oder in Einbruch­schutz­maßnahmen investiert wird. Die Arbeiten müssen von einem Fachunter­nehmen ausgeführt werden. Dazu gehören:

  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz
  • Einzelmaßnahmen zum Barrierereduzierung
  • Umbaumaßnahmen zum Stand Altersgerechtes Haus
  • Umwidmung von Nicht-Wohnflächen in Wohngebäude
  • Kauf von barrierearm saniertem Wohnraum

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungs­kredit
Die KfW-Bank fördert den Ersatz bzw. die Unterstützung einer seit mindestens zwei Jahren vorhandenen Heizungs- oder Kühlanlage im Wohngebäude. Im Einzelnen sind dies:

  • Einzelmaß­nahmen
    Als Einzelmaß­nahmen fördern wir zum Beispiel folgende Heizungs­anlagen:

    • thermische Solar­kollektor­anlagen bis 40 m2 Brutto­kollektor­fläche (inklusive Anlage zur ausschließlichen Trink­warmwasser­bereitung)
    • Biomasse­anlagen mit einer Nennwärme­leistung von 5 kW bis 100 kW (zum Beispiel Holzvergaser, Pellet­heizungen, Holzhack­schnitzel­heizungen)
    • Wärme­pumpen mit einer Nennwärme­leistung bis 100 kW
    • kombinierte Heizungs­anlagen auf Basis erneuerbarer Energien und fossiler Energie­träger
  • Kauf von saniertem Wohnraum
    Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen, können die Kosten der neuen Heizungs­anlage gefördert werden, wenn diese gesondert ausgewiesen sind (zum Beispiel im Kauf­vertrag).

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Quelle: KfW-Bank

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