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Verjährung des Schadenfreiheitsrabattes bei der KFZ-Versicherung

Autoversicherung

Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.

Sie sorgen sich das ihr Schadensfreiheitsrabatt verjähren könnte?

Ihre Sorge ist unbegründet. Alles was Sie beachten sollten,  ist sich rechtzeitig Nachweise vom Versicherungsunternehmen ausstellen zu lassen, bei dem die Schadenfreiheitsklasse das letzte mal verwendet wurde. Dann kann der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auch zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. nach 15 Jahren, wieder genutzt werden.

Bescheinigung ausstellen lassen

So ist die Versicherung als solche nur innerhalb von sieben Jahren verpflichtet Daten zu speichern. Daher ist man gut beraten sich bei Ende jeder Versicherungszeit sofort eine Bescheinigung über schadenfreie Jahre ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann theoretisch auch in 20 Jahren noch nachweisen das Ihnen ein bestimmter Schadensfreiheitsrabatt zusteht.

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Ruhende Verträge überprüfen

Sie haben derzeit keine Versicherung, hatten aber eine gewisse Schadenfreiheitsklasse? Zögern Sie nicht, sich von Ihrem alten Versicherer eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen. Sicher ist sicher. Irgendwann könnte sich dies für Sie auszahlen. Diese Bescheinigung können Sie jederzeit nutzen wenn Sie ein neues Versicherungsverhältnis eingehen. Und sei es erst in einigen Jahren.
Auch wenn Ihre letzte Versicherung länger her ist als sieben Jahre lohnt es auf alle Fälle beim alten Versicherer nach zu fragen. Denn das er die Daten mittlerweile löschen darf, muss nicht heißen, dass er es auch getan hat.

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  1. […] Wenn man länger kein Auto angemeldet hatte, kann der alte Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des letzten Autoversicherers angerechnet werden. Allerdings können die Prozente der alten Schadenfreiheitsklasse bei einer längeren „Nichtnutzung“ auch verfallen. Wie lange die Schadenfreiheitsklasse gilt, wird durch das Versicherungsunternehmen festgelegt, bei dem Schadenfreiheitsrabatt das letzte mal in einem Vertrag hinterlegt war. In der Regel gilt der Rabatt 7 bis 10 Jahre.https://www.efinanz24.de/verjaehrung-des-schadenfreiheitsrabattes-bei-der-kfz-versicherung/ […]

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