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KfW – Bei der Förderung von Wohnraum gibt es Neuerungen

Zuschüsse

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde angepasst und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kurzfristig umgesetzt. Dieser Schritt wurde erforderlich, um angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote aufrecht erhalten zu können. Die zur Verfügung stehenden Bundesmittel sollen verstärkt dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt (Fördereffizienz) am höchsten ist: bei Sanierungen.

Die KfW-Förderung von Effizienzhäusern hat sich am 28. Juli 2022 kurzfristig grundlegend geändert

Der Blick soll vorrangig auf die Änderungen für Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen oder Mehrfamilienhäuser gerichtet sein. Wichtig ist, dass die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfällt. Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus wird nur noch im Rahmen einer Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss gefördert (zu beantragen über die KfW Bank), die reine Zuschuss-Variante (über die BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) entfällt komplett. Für ein Effizienzhaus beträgt der maximale Kredit pro Wohneinheit 120.000 Euro und für ein Effizienzhaus 55 beträgt der maximale Zuschuss 18.000 Euro.

Nachhaltiges Bauen dank Energie- und Ressourceneffizienz

Seit dem 15. August 2022 gibt es für Einzelmaßnahmen nur noch den Tilgungszuschuss bei der BAFA, die Kreditvariante der KfW Bank wird eingestellt. Zu den geförderten Maßnahmen zählen das Dämmen von Dächern, Wänden, Decken und Kellern, der Austausch von Fenstern, eine neue Lüftungsanlage, Sonnenschutzeinrichtungen oder digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung. Der jeweilige Tilgungszuschuss beträgt 20 Prozent bei einer maximalen Fördersumme von 60.000 Euro, also maximal 12.000 Euro.

Für den Neubau von Einfamilienhäusern steht eine KfW-Förderung 2022 nur noch bereit, wenn das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, kurz QNG, vorliegt. Die Einstufung als Effizienzhaus 40 NH ist absolute Voraussetzung für Fördergelder der staatlichen Förderbank KfW. Um das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ zu erlangen, muss das Haus ein spezielles Nachhaltigkeits-Bewertungs-System bestanden haben.

Der höchste Standard, der die Effizienzhaus-Riege ergänzt, ist das Effizienzhaus Plus. Dabei handelt es sich um Plusenergiehaus-Konzepte, die mittels Photovoltaikanlage oder Windrad mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Wichtige Bestandteile sind unter anderem Haushaltsgeräte mit den Energieeffizienzklassen A++ oder höher sowie ein intelligentes Energiemanagement, das möglichst viel Strom der Eigennutzung zuführt. Die Überschüsse werden ins öffentliche Netz gespeist oder zum „Betanken“ eines hauseigenen Elektromobils genutzt.

Einführung Effizienzhaus / Effizienzgebäude „Worst Performing Building“-Bonus

Ab dem 22. September 2022 wird in der Sanierungsvariante zusätzlich „Worst Performing Buildings“ (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen:

  • 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB (nur NWG)
  • 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB (nur NWG)

gefördert.
„Worst Performing Buildings“ sind Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören. Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ wird ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar.

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