Blog Versicherungstipp

Hausratversicherung – Die Corona-Zeiten können für Versicherungslücken sorgen

diebstahl

Durch den Lockdown ist bei vielen Menschen die Situation eingetreten, dass durch weggefallene Urlaubsreisen, nicht möglicher Café- und Restaurantbesuche oder geschlossener Modeläden viel Geld gespart und dieses oftmals für eine hochwertige Verschönerung des Zuhauses rund ums Home-Office verwendet wurde. Daher ist es zu empfehlen, jetzt auch einmal die Hausratversicherung und deren Versicherungsumfang, bzw. Leistungen unter die Lupe zu nehmen.

Die Corona-Pandemie sorgt zumindest im Bereich Einbruch und Diebstahl für rückläufige Schadenfälle
Durch die Hausratversicherung können unter anderem auch Vermögensschäden durch Einbruch und Diebstahl abgesichert werden. In der Corona-Zeit hat diese Gefahr jedoch spürbar nachgelassen, da die Menschen mehr Zuhause sind. Nach vorläufigen Schätzungen der Versicherungsbranche könnten die Einbruchsdelikte in Deutschland während der Lockdown-Phase auf ein Allzeittief gefallen sein. Diese erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hausratversicherung auch für andere Absicherungen oder Entschädigungen sorgt. Deshalb ist es wichtig gerade jetzt die eigene Hausratversicherung einmal genau zu überprüfen. Denn während der anhaltenden Lockdown-Phase haben viele Menschen weniger Geld für Reisen, Restaurantbesuche oder fürs Shopping ausgegeben. Stattdessen wurden hochwertige Möbel angeschafft, eine neue Küchenausstattung gekauft oder in die Multimedia-Ausstattung investiert. Dadurch kann sich in der Summe der Wert der Vermögensgegenstände im Hausrat um einiges erhöhen. Wer dann beispielsweise seit Jahrzehnten eine Hausratversicherung im Ordner schlummern hat, läuft schnell Gefahr, unterversichert zu sein.

Fahrraddiebstählen je 100.000 Einwohner im Jahr 2019

Ein regelmäßiger Vertragscheck ist deshalb immer sinnvoll
Den „alten“ Vertrag regelmäßig zu überprüfen, lohnt sich daher immer, ob etwa beim sogenannten Quadratmetermodell ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde. Über den Unterversicherungsverzicht hinaus lässt sich auch eine jährliche dynamische Anpassung im Vertrag vereinbaren, damit sich die Wiederbeschaffungskosten beispielsweise von teuren Hausratgegenständen stetig erhöhen. Dazu gehören übrigens auch Fahrräder und diese haben ja in der Corona-Pandemie einen regelrechten Boom erfahren. So wird geschätzt, dass der Absatz von Fahrrädern in Deutschland um mindestens 20 Prozent gegenüber vergangenen Jahr gestiegen. Nicht selten wurden dabei stylische und entsprechend teure Bikes, bzw. E-Bikes angeschafft. Sie möchten ihre Hausratversicherung von uns überprüfen lassen, dann nutzen Sie unseren Finanzcheck innerhalb der Privaten Finanzplanung.

Private Finanzplanung

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Fahrraddiebstahl
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Einbruchdiebstahl aber nur dann, wenn das Fahrrad aus der Wohnung oder aus einem abgeschlossenen Einzelkeller oder einer abgeschlossenen Einzelgarage gestohlen wurde. Wenn das Fahrrad auch während des Gebrauchs gegen den einfachen Diebstahl mitversichert werden soll, muss dies in den meisten Fällen mit einem zusätzlichen Leistungsbaustein eingeschlossen werden. Zu beachten ist hierbei, dass eine Leistung nur dann erfolgen kann, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war und der Diebstahl zwischen 6:00 und 22:00 Uhr geschehen ist. In Verträgen mit einem umfangreichen Leistungspaket wird die zeitliche Einschränkung jedoch nicht mehr angewendet. Allein dieser Unterschied zeigt, dass eine regelmäßige Prüfung der bestehenden Versicherungsverträge sinnvoll ist. Oft kann mit einem geringen Mehrbeitrag ein umfangreicheres Leistungspaket genutzt werden. Bei der Versicherung für ein teures Fahrrad kann es aber auch sinnvoll sein, eine spezielle Fahrradversicherung zu nutzen. Informationen dazu gibt es unter Fahr­rad-Voll­kas­ko­ver­si­che­rung – Der Rundumschutz für das Fahrrad.

Mehr Informationen unter:
https://www.inomaxx.de/index.php/blog/261-fahrrad-vollkasko-versicherung-der-rundumschutz-fuer-das-fahrrad.html

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Wie ist man im Home-Office richtig versichert
Neue EU-Drohnenverordnung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten
Mit Fondssparplänen den Vermögensaufbau gestalten

Bildnachweis

4 Kommentare Neuen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar zu Zitat des Tages am 18. Februar 2021 von Konfuzius Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*